Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 1.12.2008

Muß das sein? Viele Handwerker klagen über die schlechte Zahlungsmoral ihrer Kunden, was ihnen trotz voller Auftragsbücher leere Kassen beschert und teilweise sogar ihre Existenz gefährdet. Häufig wird aus Prinzip erst nach mehreren Mahnungen gezahlt oder ein Teilbetrag wegen vermeintlicher Verarbeitungsmängel einbehalten. Ausgerechnet ein Rechtsanwalt soll diesen "Sport“ nun so intensiv betrieben haben, dass die Staatsanwaltschaft von über 100 geschädigten Handwerkern und einer Betrugssumme von 1,6 Mio. Euro ausgeht. Konkret verurteilt und inhaftiert wurde er bereits für einen Schaden in Höhe von 190.000 Euro an 10 Handwerkern.

Der Fall: Im Namen von Baufirmen, die im Ruhrgebiet Einfamilienhäuser erstellt und verkauft haben, hielt er Zahlungen an viele Handwerker unter Hinweis auf angebliche Baumängel zurück, obwohl die Hauskäufer bereits die volle Kaufsumme erstattet hatten. Von den Handwerkern angestrengte Bauprozesse zog er bewusst in die Länge und die von ihm vertretenen, letztlich jeweils unterlegenen Firmen meldeten währenddessen Insolvenz an, so dass die Handwerker ihr Geld höchstens teilweise bekamen. Das Landgericht Bochum sah es als erwiesen an, dass diese Insolvenzen nicht nötig, sondern von dem Anwalt unter Ausnutzung seines juristischen Know-hows eingeplant und gesteuert wurden, um sich selbst ein hohes Gehalt zu sichern, aber die Handwerker nicht bezahlen zu müssen. ... Ebenfalls nicht bezahlt sind die folgenden Beiträge - aber so sollte es ja auch wiederum bei redaktionellen Inhalten sein:
 

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In das von Grund auf neu konzipierte Multifunktionale Trenn- und Schrankwandsystem MTS integriert Strähle Licht- und Klimatechnik. Als weitere Messeneuheit will Strähle eine neue geprüfte Ganzglastür T30 (EI30) vorstellen, die flächenbündig in Glaswände der Feuerwiderstandsklasse F30 (EI30) integriert werden kann.
 
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Das neue, von Richter System entwickelte Wandprofil "Super Magnum Plus" für Metallständerwände nach DIN 18183 verspricht bemerkenswerte Stabilitäts- und Schallschutzeigenschaften.
 
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Der Melaminharzschaumstoff der BASF, Basotect UF, erreicht die höchste für organische Dämmmaterialien mögliche Einstufung nach den neuen verschärften EU-Brandschutzrichtlinien für Gebäude und Züge. Mit der Erfüllung der neuen EU-Richtlinien bietet Basotect UF, das vor allem zur Schallabsorption und Wärmedämmung eingesetzt wird, Ingenieuren und Verarbeitern in allen europäischen Ländern Planungs- und Designsicherheit bei der Dämmung von Gebäuden.
 
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