Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 30.11.2016

akute Brand- und Stromschlaggefahr im Advent

Eigentlich alles bekannt, aber hält sich jeder dran: Fallen bei alten Lichterketten nacheinander ein­zel­ne Leuchtmittel aus, so werden die verbleibenden Glühfäden zwar heller, aber auch ungewöhnlich heiß. Bei Tests von TÜV Rheinland erhitzten sich ein­zel­ne elektrische Kerzen auf bis zu 200°C, das bedeutet akute Brandgefahr. Gleichzeitig besteht durch die Alterung der Kunststoffe hohe Stromschlaggefahr.

Vor Benutzung Lichterketten auf Schäden kontrollieren

Prüfer von TÜV Rheinland haben im Herbst 2016 alte Lichterketten aus Privathaushal­ten getestet, die zur Weihnachtszeit wieder zum Einsatz kommen sollten. Das Problem: Gemessen an heutigen Standards dürften viele dieser Lichterketten heute nicht mehr verkauft werden. Leuchtmittel werden zu heiß, die Isolierungen sind nicht mehr zuläs­sig und die Sicherheitshinweise fehlen oft gänzlich. „Vor jeder Benutzung sollten alle Lichterketten, besonders sehr alte Modelle, genau nach Schäden abgesucht werden. Fallen bei den alten Lichterketten einzelne Leuchtmittel aus und sind keine Originaler­satzteile mehr verfügbar, die Lichterketten unbedingt fachgerecht entsorgen„, sagt Rai­ner Weiskirchen von TÜV Rheinland. Und das gilt auch für Lichterketten, die Fir­mengebäude in weihnachtlichen Glanz versetzen (sollen).

Moderne Lichterketten mit LED-Technologie verdrängen deshalb herkömmlichen Lich­terschmuck mit Glühbirnen. Zu Recht: Wer mit LEDs dekoriert, spart Strom und Geld. „Trotz der etwas höheren Anschaffungskosten lohnt sich die Investition, da LED-Lich­terschmuck sparsamer und äußerst langlebig ist. Zudem schneidet er auch bei der Sicherheit besser ab“, so Thomas Haupt, Experte für Produktsicherheit bei TÜV Rhein­land. Alte Lichterketten seien dagegen meist wahre Stromfresser.

Kennzeichnungen müssen gut erkennbar sein

Damit die Ketten, Schläuche oder Netze länger als eine Weihnachtssaison halten, soll­ten sie nur bei vertrauenswürdigen Händlern gekauft werden. Wichtig ist auch, dass die Sicherheitshinweise in der jeweiligen Landessprache sowie Name und Adres­se des Herstellers auf der Verpackung stehen. Weiterhin sollte man beim Kauf auf das GS-Zeichen achten. Dieses steht für geprüfte Sicherheit und wird auch von TÜV Rheinland vergeben. Für die Außenbeleuchtung ist das Kürzel IP 44 von großer Bedeutung. Dieses zeigt dem Verbraucher, dass die Beleuchtung für den Außenbereich geeignet und wetterfest ist.

Nur Netzteile mit GS-Zeichen verwenden

LED-Lichterschmuck ist meist sicherer als die klassischen Lichterketten, weil LEDs mit Sicherheitskleinspannung auskommen. Diese Funktion übernimmt ein vorgeschaltetes Netzteil, welches die Steckdosenspannung auf eine berühr-ungefährliche Kleinspan­nung von wenigen Volt reduziert. Dadurch ist die Gefahr eines Stromschlages für den Anwender nicht mehr gegeben, falls eine Lichterkette beschädigt ist - was zum Beispiel beim Aufwickeln und Verstauen passieren kann oder, bei minderwertigem Kunststoff, durch langjährige Lagerung. Eine sichere Lichterkette trägt idealerweise zwei Prüfzei­chen: eines auf dem Produkt und eines auf dem Netzteil. Ein weiterer verlässlicher Hinweis für geprüfte Sicherheit ist das GS-Zeichen.

Baulinks-Beiträge vom 30.11.2016

Rigips erweitert sein Trockenestrichprogramm um z.B. weitere dämmstoffkaschierte Platten
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Rigidur Estrichelemente bestehen aus zwei werkseitig miteinander ver­bun­de­nen Gipsfaserplatten. Ein umlaufender Stufenfalz erleichtert die schnelle Verlegung. Neu hinzu gekommen sind Estrichelemente mit Mineralwolleka­schierung. weiter lesen

GIFAfloor Presto: Trockenestrich speziell für Holzbalkendecken
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Knauf Integral hat mit GIFAfloor Presto ein neues System für die Sanie­rung bzw. Modernisierung alter Holzbalkendecken vorgestellt. Die stabi­len, hoch belastbaren Gipsfaserplatten werden in der Regel einlagig ver­legt. weiter lesen

Ausgleichsschüttungen bei haustechnischen Installationen im Bodenaufbau empfohlen
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Lange war es üblich, Dämmschüttungen oder Ausgleichsmörtel als Aus­gleich zwischen Dämmplatten und Installationsleitungen zu verwenden. Das BEB-Merkblatt 4.6 sieht diese Lösung jedoch nicht mehr vor. weiter lesen

Augmented Reality App soll Farbauswahl erleichtern
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Mit der Visualizer App hebt Dulux den Entscheidungsprozess bei der Wahl der nächsten Wandfarben auf einen neuen Level: Mittels Augmen­ted-Reality, dem Realtime-Mix aus Kamerabild und Computervisuali­sie­rung, lässt sich die Wirkung von Farben in den eigenen Räumen schon vor dem Anstrich testen. weiter lesen

An den Wänden lieben die Deutschen dezente Töne
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Fragt man die Deutschen nach ihren Lieblingsfarben, dann steht Blau, ge­folgt von Rot und Grün, ganz oben auf der Beliebtheitsskala. Doch gilt das auch für Innenwandfarben? Dulux hat die Mischmaschinen seiner Farb-Ate­liers ausgewertet und ermittelt, mit welchen Farbtönen die Menschen ihre Wänden am häufigsten neu anstreichen. weiter lesen

nomen est omen: „UV-Stopp für Holz“ neu und wässrig von Südwest
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Holz langfristig erhalten und vor Vergilbung oder Vergrauung schützen - diese Aufgaben hat Südwest seinem neuen, wässrigen Lichtschutzmittel „UV-Stopp für Holz“ direkt in den Namen gepackt. weiter lesen

Baurechtsnovelle soll Städte mittels „Urbaner Gebiete“ fit für die Zukunft machen
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Eine Novelle des Baurechts verspricht Stadtplanern neue Instrumente zum Umgang mit dem Zuzug in urbane Gebiete. Dazu hat das Bundes­kabinett heute einen entsprechenden Gesetzentwurf auf Vorschlag von Bundesbau­ministerin Barbara Hendricks beschlossen. weiter lesen

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