Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 6.6.2017

Konfliktmineralien-Verordnung tritt in Kraft

Fast vier Jahre nach der politischen Ankündigung durch den damaligen EU-Handels­minister Karel de Gucht tritt am Donnerstag (8.6.2017) die Konfliktmineralien-Re­gu­lierung der Europäischen Union (EU) in Kraft. Damit wird erstmals in Europa die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Rohstoffsektor gesetzlich verankert. Das be­deu­tet, dass europäische Unternehmen verpflichtet werden, Verantwortung für ihre Rohstofflieferketten zu übernehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die eine Konfliktfinanzierung oder Menschenrechtsverletzungen unterbinden. Ein breites Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisation begrüßt die Verordnung, kritisiert jedoch, dass ...
  • sie nur vier Rohstoffe - nämlich Zinn, Tantal, Wolfram und Gold - betrifft,
  • sie bei vielen Unternehmen nicht greift und
  • die Berichterstattung erst ab 2021 verpflichtend ist.
„Nach langer und zäher Verhandlung der EU-Gesetzgeber soll die Verordnung nun ge­währ­leisten, dass der Import von Rohstoffen in die EU keine Konflikte oder Men­schen­rechts­verletzungen finanziert", erklärt Michael Reckordt, Koordinator des bundesweiten Netzwerks AK Rohstoffe. „Leider nimmt die Verordnung den Großteil der ver­ar­bei­ten­den Industrie, der diese Rohstoffe in beispielsweise in Autos, Laptops oder Küchen­ge­rä­ten nutzt, nicht in die Pflicht“, so Reckordt weiter.

„Diese Verordnung hat noch zu viele Schlupflöcher", beklagt auch Anna Backmann, Kampagnen-Referentin „Rohstoffe“ der Christlichen Initiative Romero. „Sie greift zum Beispiel erst ab einer bestimmten Mindestmenge, bei Gold erst ab 100 Kilogramm. Das heißt, Rohstoffe im Wert von mehreren Millionen Euro können ohne genauere Prüfung in die EU gelangen.“

Unternehmen müssen laut der Verordnung aufgrund einer langwierigen Über­gangs­phase erst zum 1. Januar 2021 über ihre Sorgfaltspflicht berichten. „Bis zum Jahr 2021 dürfen sich Unternehmen aber nicht ausruhen“, fordert daher Dr. Bernd Born­horst, Abteilungsleiter „Politik und globale Zukunftsfragen“ bei Misereor. „Auch sollte die Bundesregierung in Kooperation mit der EU möglichst bald Begleitmaßnahmen für die betroffenen Regionen umsetzen“, so Bornhorst weiter.

„Die EU-Verordnung ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, greift aber in dieser Form ein­deu­tig zu kurz: Sie betrifft nur vier Rohstoffe. Unberücksichtigt bleiben zahl­reiche Rohstoffe der Zukunft wie Lithium oder auch Kobalt, das beispielsweise zu groß­en Teilen in der politisch instabilen Demokratischen Republik Kongo abgebaut wird. Wenn der Gesetzgeber hier nicht nachbessert, läuft in solchen Fällen ein prinzipiell gutgemeinter Ansatz ins Leere", sagte Lili Fuhr, Referentin für Internationale Um­welt­politik in der Heinrich-Böll-Stiftung.

„Die Bundesregierung verfolgt seit dem Jahr 2012 das Ziel, die Entnahme und Nutzung natürlicher Ressourcen nachhaltiger zu gestalten. Deutschland sieht sich dabei in der globalen Verantwortung und richtet die nationale Ressourcenpolitik daran aus. Deshalb müssen Unternehmen weniger Rohstoffe verbrauchen und transparenter Bericht erstatten. Die bislang beschlossenen ordnungs- und finanzpolitischen Maßnahmen verpflichten dazu nur unzureichend. Hier muss nachgebessert werden, um einen fairen Wettbewerb zu garantieren und den selbst gestellten Ansprüchen tatsächlich nach­zu­kommen“, sagt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller.

Hintergrund

Die Verordnung betrifft Unternehmen, die Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold (als Erz oder Metall) in die EU importieren und dabei spezifische jährliche Schwellenwerte über­schrei­ten. Das Gesetz verpflichtet die Unternehmen dazu, Sorgfaltspflichten bezüglich ihrer Lieferkette wahrzunehmen. Diese Sorgfaltspflichten stimmen weitestgehend überein mit den Anforderungen der „Due Diligence Guidance for Responsible Mineral Supply Chains of Minerals from Conflict-Affected and High-Risk Areas“ der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Im Gegensatz zu der EU-Verordnung gelten diese OECD-Leitlinien für alle mineralischen Rohstoffe und für die gesamte Lieferkette, einschließlich der Unternehmen von der Schmelze bis zum fertigen Produkt, sind aber nicht rechtlich bindend.

Die EU ist ein bedeutender Markt sowohl für unverarbeitete Rohstoffe, als auch für jene Alltagsprodukte, die diese enthalten: von Laptops und Smartphones über Motoren bis hin zu Schmuck. Die EU-Verordnung deckt Importe der Rohstoffe Zinn, Wolfram, Tantal und Gold aus allen Staaten der Welt ab. Sie ist damit das erste verbindliche Gesetz, das einen globalen Geltungsanspruch hat. Aber noch einmal: Während die freiwillige OECD-Richtlinie verlangt, dass die gesamte Lieferkette einem Prozess der Sorg­falts­pflicht unterliegt, wird die verbindliche Vorschrift der EU nur einen kleinen Teil der Lieferkette abdecken. Das Europäische Parlament hatte 2015 zunächst einen ambitionierteren, umfassenderen Vorschlag gemacht.

Baulinks-Beiträge vom 6.6.2017

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