Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 23.9.2017

3D-Druck kann zum Jobmotor werden

3D-Druck bzw. Additive Fertigung ermöglicht es, komplexe und individuell geformte Bauteile auch in kleinen Stückzahlen zu herzustellen. Die verschiedenen Verfahren haben ein großes Potenzial, ergänzend zur den konventionellen Produktion, beste­hen­de Produktportfolios zu erweitern und damit neue wirtschaftlich-technologische Mög­lich­keiten zu eröffnen. Diese werden sich stark auf die Tätigkeiten und die Arbeitswelt der Menschen in Entwicklung, Produktion und Vertrieb auswirken - das wurde auf der 5. Fachkonferenz „Additive Manufacturing“ in Duisburg deutlich. Um der zunehmenden Nachfrage nach additiv gefertigten Produkten gerecht zu werden, müssen produ­zie­ren­de Unternehmen neue Digitalkompetenzen aber häufig erst aufbauen. U.a. der VDI unterstützt die Entwicklung mit dem neuen Zertifikatslehrgang „Fachingenieur Additive Fertigung VDI“.

Das Marktforschungsunternehmen IDC prognostiziert einen Umsatzanstieg bei der additiven Fertigung von 7,3 Mrd. US-Dollar im Jahr 2016 auf 35,4 Mrd. US-Dollar bis 2020. Im Prototypenbau hat sich additive Fertigung bereits fest etabliert (hier und da auch im architektonischen Modellbau). Unternehmen können sich beliebige Bauteile mit verschiedenen Eigenschaften „ausdrucken“, die sie vorher per Simulation verifiziert und virtuell getestet haben. Sie können somit individuellen Kundenwünschen nach­ge­hen. „Noch haben wir es in der Hand, die Veränderungen durch additive Fertigungs­verfahren zu gestalten“, sagt Dieter Westerkamp, Bereichsleiter Technik und Wis­sen­schaft im VDI. „Und wenn wir das richtig machen, wird der 3D-Druck zum Jobmotor für Deutschland.“ In den kommenden Jahren sieht Westerkamp den Bedarf an Fachkräften in diesem Bereich stark steigen.

„Bis zur vollständigen industriellen Durchdringung der additiven Fertigung sind aber noch Hausaufgaben zu machen, an denen derzeit aber an vielen Stellen gearbeitet wird“, so Klaus Müller-Lohmeier, Global R&D Services and Excellence bei Festo. „Im Entstehungsprozess von Produktneuheiten ist ein frühestmögliches interdisziplinäres Zusammenwirken von Design und Fertigung notwendig, um einerseits die neuen ge­stalterischen Optionen wirklich auszuschöpfen und gleichzeitig die fertigungsbedingten Restriktionen, die es auch beim 3D-Druck gibt, hinreichend zu berücksichtigen.“ Hin­dernisse hierbei sind laut Müller-Lohmeier derzeit noch nicht flächendeckend verbrei­te­te Kenntnisse zum 3D-Druck sowie Barrieren existierender organisatorischer Ab­lauf­prozesse in Unternehmen.

Die additiven Verfahren sind im Vergleich zu konventionellen Prozessen noch sehr jung. „Der Aufbau einer breiten Wissensbasis – auch durch die Einbindung der The­ma­tiken in die Lehre – muss daher die Grundlage für Kompetenzen und Know-how am Hochtechnologiestandort Deutschland bilden“, so Prof. Dr. Gerd Witt vom Lehrstuhl für Fertigungstechnik an der Universität Duisburg-Essen. „Digitalkompetenz ist im digi­ta­len Zeitalter die Grundvoraussetzung zur Sicherung der individuellen Beschäf­tigungs­fähigkeit.“ Bildungsinhalte und -methoden müssen daher regelmäßig den sich ver­än­dern­den Qualifikationsanforderungen technologischer Fortschritte angepasst werden.

Westerkamp: „Die Steigerung der Digitalkompetenz bedarf auf der einen Seite eines länderübergreifenden Commitments für eine digitale Bildungs- und Qualifizierungs­offensive. Auf der anderen Seite sind Unternehmen gefordert, ‚lebenslanges Lernen‘ und betriebliche Weiterbildung zu einer realen Priorität werden zu lassen.“

Der VDI setzt bei der Weiterbildung mit vielen Veranstaltungen und Seminaren an. So ist beispielsweise gerade der neue Zertifikatslehrgang „Fachingenieur Additive Fertigung VDI“ gestartet. Teilnehmer lernen dabei den gesamten Prozess der addi­tiven Fertigung kennen: Von den Grundlagen der Materialien über die Entscheidung der Fertigungsart, die Konstruktion, bis hin zur Implementierung der additiven Fertigung im Unternehmen. Einen Überblick über Handlungsfelder bietet die VDI-Publikation „Additiven Fertigungsverfahren“.

Baulinks-Beiträge vom 22. und 23. September 2017

Broschüre zur neuen Abdichtungs-DIN 18533 von Schomburg
https://www.baulinks.de/webplugin/2017/1507.php4
Schomburg hat eine Broschüre mit dem Titel „Neue DIN 18533 - Bau­werk-Abdichtung nach neuem Standard“ veröffentlicht. Auf 12 Seiten informiert der Baustoff-Spezialist aus Ostwestfalen über die neue DIN 18533. weiter lesen

SG Weber-Veranstaltungsreihe für Architekten und Planer zur neuen Abdichtungsnorm
https://www.baulinks.de/webplugin/2017/1506.php4
Anfang Juli ist ein neues Regelwerk für die Gebäudeabdichtung in Kraft getreten. Die bisherige DIN 18195 wurde in Teilbereiche aufgegliedert und durch fünf neue Normen ersetzt. Dies wirft Fragen auf, und Saint-Gobain Weber reagiert mit elf Seminarveranstaltungen. weiter lesen

1-komponentiger Dichtspachtel für Sockel und erdberührte Bereiche neu von Hasit
https://www.baulinks.de/webplugin/2017/1505.php4
Mit Optiflex 1K hat Hasit eine 1-komponentige Dichtspachtelmasse vor­ge­stellt, die sich für die Abdichtung von Sockeln und erdbe­rühr­ten Flä­chen empfiehlt. Das mineralische Material kann direkt auf rabot­tiertem Grundputz oder Armierputz aufgebracht werden. weiter lesen

Frankosil 1K Flüssigkunststoff neu in Schwarz und wurzelbeständig
https://www.baulinks.de/webplugin/2017/1504.php4
Das lösemittelfreie Abdichtsystem Frankosil 1K von Franken Systems ist nun auch in schwarz erhältlich und bietet sich damit insbesondere für erd­berührte Bauteile, auf dunklen Untergründen sowie im Anschluss­bereich von schwarzen Abdichtungsbahnen an. weiter lesen

Gas-/Radon-dichte Dichtungseinsätze von Doyma
https://www.baulinks.de/webplugin/2017/1503.php4
Radon ist ein natürliches Zerfallsprodukt, das in uranhaltigem Gestein im Boden entsteht und zu Lungenkrebs führen kann. Von entschei­den­der Bedeutung ist deshalb, alle erdberührten Teile der Gebäudehülle dauerhaft gegen Radon abzudichten. weiter lesen

Neues Gesetz gegen Radon verlangt gasdichte Hauseinführungen
https://www.baulinks.de/webplugin/2017/1502.php4
Das Einatmen von Radon zählt nach dem Rauchen zu den größten Risi­ken, an Lungenkrebs zu erkranken. Seit dem 17. Juni 2017 erfasst aber nun das novellierte Strahlenschutzgesetz erstmals die Radonbelastung, und bis Ende 2018 sollen neue Rechtsverordnungen die gesetzlichen Bestimmungen konkretisieren. weiter lesen

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