Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 5.12.2017

Mietrecht: Mieter muss Techniker Rauchmelderprüfung ermöglichen

Mieter sind dazu verpflichtet, einen Techniker in die Wohnung zu lassen, der im Auftrag des Vermieters die Rauchmelder kontrollieren soll. Dies gilt zumindest bei Vorankündi­gung und einem Besuch zwischen 8 und 18 Uhr - so entschied das Amtsgericht Frank­furt am Main im Juni.

Zur Erinnerung: In allen deutschen Bundesländern gilt mittlerweile die gesetzliche Pflicht, Neubauten mit Rauchmeldern auszustatten (siehe Baulinks-Beitrag vom 29.9.2016). Für bestehende Gebäude gibt es Nachrüstfristen, die allerdings in vielen Bun­desländern bereits abgelaufen sind. In der Regel muss sich der Hauseigentümer um die Installation der Rauchmelder kümmern. Und für deren ständige Betriebsbereit­schaft ist - je nach Bundesland - der Vermieter oder der Mieter verantwortlich.

Ohne Wartung und Kontrolle geht es nicht, denn Batterien sind irgendwann ver­braucht, Staub, Spinnweben und Zigarettenrauch können die Sensoren beeinträchtigen und manche Mieter bauen die Rauchmelder auch eigenmächtig wieder ab. Dennoch dürfen Vermieter nicht nach Gutdünken die Wohnung ihres Mieters betreten. Denn dieser hat in der Wohnung das Hausrecht.

Der Fall: Eine Wohnungsgesellschaft wollte in allen ihren vermieteten Wohnungen die Rauchmelder überprüfen lassen. Einer der Mieter jedoch sah dies nicht ein. Er weigerte sich, den mit der Kontrolle beauftragten Techniker in die Wohnung zu lassen. Die Gesellschaft nahm dies nicht hin und zog vor Gericht.

Das Urteil: Das Amtsgericht Frankfurt am Main gab laut D.A.S. Rechtsschutz Leis­tungs-GmbH der Vermieterseite Recht. Das Gericht erklärte, dass der Mieter verpflichtet sei, den Techniker zur Prüfung der Rauchmelder in die Wohnung zu lassen. Die Duldung einer solchen technischen Kontrolle sei eine Nebenpflicht aus dem Mietvertrag. Das Gericht nannte als angemessene Tageszeit für die Überprüfung den Zeitraum zwischen 8 und 18 Uhr. Zudem sei eine Ankündigung mindestens zwei Wochen vorher durch einen Brief oder einen Aushang im Treppenhaus erforderlich. Sollte sich der Mieter dann immer noch weigern, den Techniker in die Wohnung zu lassen, droht ihm laut Urteil ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Juni 2017, Az. 33 C 1093/17)

Baulinks-Beiträge vom 5. Dezember 2017

Auffrischungskurse zur TÜV-geprüften „Fachkraft für Rauchwarnmelder“ im Frühjahr 2018
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Laut DIN 14676 ist der Nachweis für die Projektierung, Installation und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern alle fünf Jahre zu aktualisieren. weiter lesen

Erweitertes Rauchmelde-System via IP-Gateway
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Neue Optionen hinsichtlich Warnung und Wartung schafft ein Rauchmelde-System, wie es beispielsweise Jung anbietet: Über ein IP-Gateway lassen sich Funk-Rauchwarnmelder mit dem Internet verbinden, so dass sich im Alarmfall Bewohner und Facility Manager auch via SMS oder E-Mail warnen lassen können. weiter lesen

Neuer Zwischensockel von Siemens für die optisch-akustische Brandalarmierung
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Die Siemens-Division Building Technologies hat einen neuen Zwischen­sockel für die optisch-akustische Brandalarmierung im Programm. Der Zwischensockel FDSB228 dient der optischen Alarmierung gemäß der EN 54-23 und bietet einen erhöhten Schutz. weiter lesen

„Brandmelderleuchte“ der Marke Esser setzt auf Design und integriert Sicherheitstechnik
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Brandschutz lässt sich durchaus mit attraktivem Raumdesign verbinden - das demonstriert u.a. die patentierte und VdS-zugelassene Kombination eines professionellen Brandmelders (IQ8Quad) von Esser respektive Novar mit einer LED-Designleuchte. weiter lesen

Aviotec von Bosch erhält VdS-Anerkennung für videobasierte Branderkennung
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Die videobasierte Branderkennung Aviotec von Bosch hat Mitte November die erste Anerkennung (G217090) der VdS Schadenverhütung GmbH als automatische Videokamera zur visuellen Brandüberwachung erhalten. weiter lesen

Brandschutzfugendichtung „ZZ G50“ mit erweitertem Anwendungsbereich
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Das System „ZZ-Brandschutzfugenband NE“ von Zapp-Zimmermann wird zukünftig als „ZZ G50“, bestehend aus dem komprimierbaren Fugenband auf Polyurethanbasis „ZZ 530“, mit einer neuen Europäischen Technischen Bewertung ETA-12/0119 angeboten. weiter lesen

Viega Brandschutz-Konfigurator für die abnahmesichere Schachtbelegung als WebApp
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Die Regelwerke zum gebäudetechnischen Brandschutz werden immer kom­plexer. Ein typisches Beispiel dafür sind Rohrleitungen auf Nullabstand. Mit dem Brandschutz-Konfigurator hat Viega nun eine Webapplikation entwi­ckelt, die diese Planungsarbeit deutlich vereinfacht. weiter lesen

Spezielle Raffstorekonstruktion von Flexalum für den zweiten Rettungsweg
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In der Musterbauordnung wird unterschieden zwischen einem obligatorischen ersten Rettungsweg und einem teilweise notwendigen, jedoch nicht zwingend baulich sofort erkennbaren zweiten Rettungsweg. weiter lesen

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