Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 21.7.2018

Guerilla Gardening

Das Bepflanzen öffentlicher Flächen durch Bürger ist seit ein paar Jahren im Trend, insbesondere im urbanen Umfeld. Beim sogenannten „Guerilla Gardening” oder auch „Urban Gardening” bepflanzen Städter brachliegende öffentliche Flächen mit Blumen, manchmal auch mit Kräutern oder Gemüse.

Laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH, ist „Guerilla Gardening” streng genommen illegal, denn grundsätzlich können sich Guerilla-Gärtner wegen Sachbeschädigung strafbar machen. Darauf steht laut Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Eine Strafverfolgung findet allerdings nur auf Antrag des Geschädigten statt.

Auch zivilrechtlich könnte der Eigentümer, also in der Regel die Gemeinde, Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung der Bepflanzung geltend machen, da es sich um eine sogenannte Besitzstörung handelt. Die Gemeinden gehen jedoch meist nicht dagegen vor, denn das Geld für Bepflanzungsmaßnahmen ist ebenso knapp wie das ent­spre­chen­de Personal. Oft werden die privaten Initiativen sogar begrüßt.

Strafrechtliche Schritte sind laut Frau Rassat bisher nur aus Fällen bekannt, in denen es um Hanfpflanzen und damit um Drogenanbau ging.

Wer sein Stadtviertel verschönern oder die Bienen unterstützen möchte, sollte aber ein paar Dinge beachten - zum Beispiel:
  • Keine hochwachsenden Pflanzen auf Verkehrsinseln ansiedeln, da sie die freie Sicht der Verkehrsteilnehmer behindern.
  • Keine Pflanzen aussäen, die in Deutschland nicht heimisch sind.
  • Nur auf ungenutzten, brachliegenden Flächen gärtnern - sogenannte Samen­bom­ben beispielsweise gehören nicht auf frisch gesäte städtische Rasenflächen.
Übrigens: Guerilla-Gärtner dürfen laut Gesetz die Früchte ihrer Arbeit nicht ernten oder pflücken. Denn mit dem Aussäen oder Einpflanzen gehören Blumen, Kräuter und Gemüse dem Grundstückseigentümer.

Baulinks-Beiträge vom 20. und 21. Juli 2018

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Mit den Patient Room- und Classroom-Sets stellte Esylux in Frankfurt ein­bau­fer­tige Pakete mit dem Light Control-(ELC-)System für stan­dar­di­sierte Krankenzimmer und Klassenräume vor. weiter lesen

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Vintage-Beleuchtung mit Osram Edition 1906: Lampenklassiker mit Schirm und LED-Technik
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