Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 20.06.2023

Straffer, schneller, besser?

Beim Bauen und Planen von Gebäuden kann es künftig schneller gehen. Ende letzter Woche hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften, die sogenannte „BauGB-Digitalisierungsnovelle“, verabschiedet. Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren werden schneller, so dass private und staatliche Vorhaben unkomplizierter umgesetzt werden können. So wird das Bauleitplanverfahren weiter gestrafft und die Digitalisierung bei der Bauplanung gestärkt.

Die Änderungen des Gesetzes im Detail:

  • Die Einführung des digitalen Beteiligungsverfahrens wird zum Regelverfahren für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Die digitale Veröffentlichung wird zur Regel, die analoge Auslegung der Planungsunterlagen bleibt aber erhalten, um allen Teilen der Bevölkerung eine Beteiligung zu ermöglichen.
  • Das Verfahren bei einer erneuten Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in den Planungsentwürfen wird gestrafft. Bei Planänderungen sollen erneute Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen und deren Auswirkungen auf den Planentwurf eingeholt werden.
  • Die Frist für die Genehmigung bestimmter Bauleitpläne wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Das gilt für alle Flächennutzungspläne und für solche Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt sind.
  • Neben dem Bauleitplanverfahren ändert der Gesetzentwurf das Windenergieflächenbedarfsgesetz: Beim Flächenbeitragswert werden ausschließlich solche Flächen angerechnet, für die standardisierte Daten geografischer Informationssysteme vorliegen. Die Regelung soll ein effektives Monitoring der Flächenausweisungen für die Windenergie an Land ermöglichen.

Die wegen verfehlter Wohnungsbauziele zuletzt arg in die Kritik geratene Bundesbauministerin Klara Geywitz ist zuversichtlich: „Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden. Damit kann auch die Unterstützung, die wir für den sozialen Wohnungsbau, für das junge Wohnen und für den Neubau von Eigentumswohnungen zur Verfügung stellen, leichter umgesetzt werden. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung. Wichtig ist mir aber auch die Wiederaufbauklausel, die es Menschen nach einem Katastrophenfall ermöglicht, schneller mit dem Wiederaufbau ihrer Häuser und der lebenswichtigen Einrichtungen beginnen zu können. Und ich freue mich, dass wir dabei helfen können, dass weitere Wind- und Sonnenenergie-Anlagen gebaut werden. Dies hilft uns beim Ausbau einer nachhaltigen Wärmeversorgung.“

Damit enthält das Gesetz zwei weitere Neuerungen:

Erstens eine Wiederaufbauklausel zur Bewältigung von Naturkatastrophen, von der man sich bei Zeitdruck erhebliche Erleichterungen im Gebäude- und Infrastrukturbestand erhofft. So können in einem möglichen Katastrophenfall dringend benötigte Gebäude wie Wohnungen, Supermärkte oder Kitas schnell und unkompliziert errichtet beziehungsweise wieder aufgebaut werden. Auch örtlich versetzt, wenn klar ist, dass ansonsten erneut Schäden drohen.

Zweitens treten jetzt planungsrechtliche Erleichterungen für den Bau von Wind- und Sonnenenergie-Anlagen in Gewerbe- und Industriegebieten sowie für kleinere Agri-Photovoltaik-Anlagen bei landwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Betrieben in Kraft. Damit wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien vorangebracht.

Darüber hinaus soll es künftig einfacher sein, bauplanungsrechtliche Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen, Kitas, Einrichtungen der Jugendhilfe und soziale Beratungsstellen zu erlangen. Ein weiteres wichtiges Thema sind Flüchtlingsunterkünfte – hier sollen die bauplanungsrechtlichen Erleichterungen bis Ende 2027 verlängert und ausgeweitet werden, um die Kommunen von Planungsaufgaben zu entlasten.

Die BauGB-Digitalisierungsnovelle ist am, Freitag, 16. Juni, im Bundesrat verabschiedet worden.

Ihre Claudia Siegele
  

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