Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 28.06.2023

Durchbruch beim GEG – wer schneller umrüstet, wird belohnt

Nach monatelangem Ampelstreit über die Details des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde nun ein Durchbruch hinsichtlich der heiß diskutierten Frage erzielt, wie sich die Bürgerpflicht, grundsätzlich neue Heizungen schon ab 2024 zu 65 Prozent CO2-neutral einzubauen, sozial abfedern lässt. Die Lösung: Ein "Klima-Geschwindigkeitsbonus“ von bis zu 20% der Kosten. Dieser sieht vor, dass neben der bereits bestehenden Grundförderung von 30% der Kosten für eine klimafreundliche Heizung zwei weitere Förderungsmodelle hinzukommen: eine für Geringverdiener und eine für diejenigen, die früher als gesetzlich vorgeschrieben auf eine CO2-neutrale Heizform umsteigen. Die Grenze für Geringverdiener soll bei zu versteuernden Jahreseinkommen von etwa 40.000 Euro liegen. Hier gibt es noch einmal eine Förderung in Höhe von 30%. Die Boni seien zudem miteinander kombinierbar. Jemand, der also ein Jahreseinkommen von 36.000 Euro hat, kann 60% der neuen Heizung gefördert bekommen. Wenn dieser Hauseigentümer auch noch Anspruch auf den "Klima-Geschwindigkeitsbonus" hat, wären es rein rechnerisch sogar 80% – dabei ist allerdings eine Deckelung auf maximal 70% staatlicher Förderungen vorgesehen.

Zwar bleibt es bei der von den Liberalen viel beschworenen Technologieoffenheit im neuen GEG, jedoch müssen Verbraucher verpflichtend eine Energieberatung in Anspruch nehmen, um über die Folgen eines Einbaus einer bestimmten Heizungsform aufgeklärt zu werden. Die auf unbestimmte Zeit weiterhin fossil zu betreibenden H2-ready-Gasheizungen sind in der Fachbranche umstritten, das der Umstieg auf Wasserstoff derzeit weder zeitlich gesichert ist noch die damit verbundenen Kosten geklärt sind. In der Expertenanhörung zum GEG im Bundestag in der vergangenen Woche nannte Sandra Rostek vom Bundesverband Erneuerbare Energie mit Wasserstoff betreibbare Gasheizungen sogar eine "Fata Morgana".

Doch trotz Einigung in der Fraktion ist das Gesetz noch nicht überm Berg: Nach der ersten Lesung im Bundestag vergangene Woche beugen sich derzeit die Abgeordneten der Fachausschüsse über das Werk. Dabei können sie sich von externen Experten beraten lassen. Die zweite Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) soll am Montag, 3. Juli, ab 13.30 Uhr stattfinden. Die Koalitionsfraktionen sagten im Ausschuss zu, bis Freitag einen im Sinne der „Leitplanken“ geänderten Gesetzestext vorzulegen.

Die Beamten im Bundeswirtschaftsministerium schreiben also gerade am finalen Gesetzentwurf – dieser soll am morgigen Donnerstag dem Bundestag zugeleitet werden. Sollte das wie geplant geschehen, kann in der nächsten Woche über das Heizungsgesetz abgestimmt werden. Bereits diesen Freitag sollen die zuständigen Ausschüsse das veränderte Gesetz vorgelegt bekommen. Das wäre vor der Sommerpause – und damit im von der Ampel selbstgesteckten Zeitrahmen. Stimmt der Bundestag zu, ist der Bundesrat an der Reihe. Dort ist die nächste Sitzung für den 7. Juli geplant. Der Haken: Die Länder haben theoretisch drei Wochen Zeit, bevor sie über das Gesetz abstimmen müssen. Eine Fristverkürzung könnte dieses Problem aus der Welt schaffen und der Ampel helfen, das lange umstrittene Heizungsgesetz ins Ziel zu bringen. In Anbetracht der öffentlichen Verwirrung um den GEG-Streit wäre es an der Zeit, den Ball endlich ins Tor zu bringen – eine weitere Streitzeit-Verlängerung schadet nicht nur dem Klima, sondern auch unserer Demokratie.

Ihre Claudia Siegele
  

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