Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 17.08.2023

Editorial: Weg frei für den Transformationspfad zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch, den 16.8., den vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingebrachten Gesetzentwurf zur Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze zugestimmt. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben, damit Bürgerinnen und Bürger, aber auch Gewerbetreibende wissen, mit welchem Energieträger und welcher Versorgung sie lokal rechnen können.

Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30% und bis 2040 mit einem Anteil von 80% mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Dazu zwei Zitate aus Berlin von einer Politikwissenschaftlerin und eines Philosophen:

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Wer ein Haus hat, will wissen, mit welchen Kosten für Energie in den nächsten Jahrzehnten zu rechnen ist. Wer heute eine Mietwohnung sucht, schaut auch nach dem Energieverbrauch und fragt, mit welchem Energieträger geheizt wird. Antworten auf diese Fragen sollen künftig schnell und einfach zu finden sein. In jeder einzelnen Kommune sind die Voraussetzungen anders. Gerade deshalb ist ein bundeseinheitliches Wärmeplanungsgesetz, das für ganz Deutschland einheitliche Standards und Vorgaben definiert, wichtig. So eine Planung kostet Geld. Damit die Kommunen schnell starten können, fördert der Bund die Erstellung von Wärmeplänen mit 500 Millionen Euro. Auf die Bürgerinnen und Bürger kommt kein Mehraufwand zu. Es werden ausschließlich vorhandene Daten genutzt, die Behörden, Energieversorgern und dem Schornsteinfeger schon vorliegen. Mit dem Wärmeplan vor Ort gibt es mehr Entscheidungssicherheit und Planbarkeit.“

Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz:
„Mit dem Wärmeplanungsgesetz schaffen wir den Rahmen für die Einführung einer flächendeckenden und systematischen Wärmeplanung. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, auf lokaler Ebene gesellschaftlich und wirtschaftlich tragfähige Transformationspfade zur treibhausgasneutralen Wärmeversorgung zu entwickeln und zu beschreiten. Damit setzen wir einen zentralen Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um. Fernwärme nimmt in der klimaneutralen Wärmeversorgung der Zukunft eine herausragende Rolle ein, insbesondere in urbanen Gebieten. Aktuell ist die Fernwärme jedoch noch überwiegend fossil gespeist. Deshalb enthält das Wärmeplanungsgesetz Mindestziele für den Anteil von Wärme aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme in Wärmenetzen und legt den Rahmen für die schrittweise und zeitlich gestaffelte Dekarbonisierung und den Ausbau der Fernwärme fest. Im bundesweiten Mittel soll der Anteil an Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme in 2030 50% betragen, 2045 wollen wir vollständig klimaneutral sein.“

Auf die Reaktionen der Verbände und Institutionen im Land darf man gespannt sein. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt im Grunde die Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung, sah aber bereits im Entwurf die Chance für klare Klimaschutz-Leitlinien erneut verpasst, weil ...

  • es an der rechtlichen Verbindlichkeit der kommunalen Wärmepläne fehle und späte Fristen die nötige Wärmewende massiv verzögern,
  • Wärmepumpen und klimafreundliche Wärmenetzen nicht priorisiert werden, was das Tor zu teuren, ineffizienten Fehlentwicklungen wie Wasserstoffnetzen und Bioenergie öffnet und
  • Kommunen sowie Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlichen und finanziellen Risiken ausgesetzt werden.

Von der Wohnungswirtschaft (GdW), dem Hauptverband der deutschen Bauindustrie und vielen anderen gingen nach der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs zahlreiche Stellungnahme ein – man kann in dem Fall also nicht sagen, dass erneut ein Gesetzesvorhaben „durchgepeitscht“ worden wäre. Die Stadtwerke in den Städten und Kommunen zeigen sich erleichtert, dass der Staat dem Grundprinzip „Erst Wärmepläne, dann Heizungen“ folgt und somit das kommende novellierte GEG mit der kommunalen Wärmeplanung eng verzahnt wird.

Indes steckt die kommunale Wärmeplanung vielerorts noch in den Kinderschuhen – laut einer Umfrage des deutschen Städtetags befinden sich fast die Hälfte (47%) von 119 befragten Städten demnach aktuell noch in der Koordinierungsphase, in der erste Schritte sondiert werden. Weitere 18% der Städte arbeiten an der Bestandsanalyse, zeigt die Erhebung aus dem Mai, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Mit dem Aufstellen des Wärmeplans beziehungsweise der Konzeptentwicklung beschäftigen sich aktuell weitere 17%, vier Prozent befänden sich in der Umsetzung. Noch gar nicht angefangen haben ebenfalls vier Prozent der Befragten. Es gibt also noch viel zu tun – anstatt ewig zu lamentieren, sollten wir anpacken, was zu tun ist.
 
Ihre Claudia Siegele
  

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