Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 06.09.2023

Editorial: 44%-Party im Heizungskeller

er Markt für Heizungen in Deutschland hat gegenüber dem Vorjahr erneut deutlich zugelegt. Das ist eines der zentralen Ergebnisse der gestern vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) veröffentlichten Marktstatistik. Die im Verband organisierten Hersteller weisen für das erste Halbjahr 2023 insgesamt 667.500 abgesetzte Wärmeerzeuger aus. Das entspricht einem Plus von 44% (sic!) gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Was das Klima freut: Treiber dieser Entwicklung sind nach wie vor Wärmepumpen mit 196.500 abgesetzten Geräten und einem Plus von 105%.

Was das Klima scheut: Gasbasierte Geräte tragen mit 385.000 abgesetzten Einheiten und einem Plus von 29% ebenfalls zum positiven Gesamtergebnis bei.

Mit Blick auf das Gesamtjahr geht der Verband in seiner Mitgliederbefragung davon aus, deutlich über eine Million Geräte abzusetzen – das erste Mal seit den 90er Jahren.

Gründe für den positiven Marktverlauf sieht der BDH unter anderem in verschiedenen Sondereffekten. Der Ukraine-Krieg sorgte insbesondere im Jahr 2022 für Verunsicherung bei den Menschen bezüglich der Versorgungssicherheit und schürte die Angst vor steigenden Energiekosten. Für die Heizungsbranche gut, aber für das Ziel der Klimaneutralität absolut kontraproduktiv war die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – es kam zu Vorzieheffekten insbesondere bei gasbasierten Heizsystemen. Entsprechend schiebe man derzeit noch eine Modernisierungswelle vor allem bei den Wärmepumpen vor sich her, die sich aber langsam abschwäche.

Vor dem Hintergrund der genannten Sondereffekte sieht der Verband den positiven Marktverlauf für das Jahr 2023 als Momentaufnahme. Dafür sprechen auch die rückläufigen Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Befragt nach der Perspektive für das erste Quartal 2024 zeichnen die Mitgliedsunternehmen ein entsprechend negatives Bild. 85% der befragten Mitgliedsunternehmen rechnen für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung durch das Gebäudeenergiegesetz erwarten die Unternehmen nicht.

Neben der unklaren Fördersituation sieht der BDH ein weiteres Markthemmnis in der kommunalen Wärmeplanung, die mit dem GEG verzahnt werden soll. „Es macht Sinn, dass die Ampel-Koalition sich noch dazu durchringen konnte, der kommunale Wärmeplanung größeres Gewicht beizumessen. Das darf aber nicht dazu führen, dass die Menschen nun abwarten, was ihre Kommune in jahrelangen Prozessen plant und sich die Modernisierungsdynamik im Heizungskeller jetzt dadurch abschwächt“, betont BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Unsere Branche hat die Zusagen, die sie gegenüber der Bundesregierung gemacht hat, gehalten und investiert massiv in die Ausweitung der Produktionskapazitäten für Wärmepumpen. Jetzt muss auch die Politik liefern“, so Staudt weiter. Aber man muss auch sehen: Die Gasheizungen haben die Viessmänner & Co. doch gerne mit verkauft. Vielleicht hätten hier im Gegenzug die Unternehmen dahingehend liefern können, gemeinsam mit ihren Kunden, den Heizungsbauern, eine Aufklärungskampagne zu fahren, dass der kurzsichtige Einbau von Gasthermen eben keine vorausschauende und damit gute Entscheidung ist. Weil man weiß: Alsbald bereuen diese Kunden ihren Entschluss und steigen auf Wärmepumpen um. Ergo: Zweimal verdient. Hm.

Konkret fordert der BDH, dass nun möglichst schnell Klarheit in Bezug auf die Förderung geschaffen wird und dass diese verlässlich und auskömmlich ausgestaltet wird. Insbesondere gelte es, die förderfähigen Investitionskosten auf 45.000 Euro anzuheben, da andernfalls ab einer bestimmten Investitionssumme die Investoren weniger Fördergelder erhalten, als dies mit der jetzigen Förderung der Fall ist. Also man könnte auch sagen: Der gemeine Bürger soll den Investoren über die steuerfinanzierten Förderprogramme doch bitte ein wenig mehr unter die Arme greifen – er kriegte am Ende ja dann auch ein bisschen was vom Kuchen ab, beim Heizungstausch. Und weiter: Um bis zum Starttermin keinen Stillstand im Markt auszulösen bzw. den bestehenden zu überwinden, solle ein Wahlrecht für alle Antragsteller vom Zeitpunkt der Verabschiedung des GEG bis zum Starttermin der neuen Förderbedingungen eingeführt werden. Dieses Wahlrecht solle es den Bürgerinnen und Bürgern erlauben, sich für die jeweils besseren Förderbedingungen – auch nachträglich – zu entscheiden. Paradiesische Zustände. Außerdem fordert der BDH, dass weitere Effizienztechnologien wie Heizungs- und Umwälzpumpen, Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung sowie die dezentrale KWK im Gebäudeenergiegesetz Berücksichtigung finden. Das ist jedenfalls mal ein guter Gedanke.

Natürlich braucht es staatliche Regelungen, auch in Form von Förderprogrammen, um die Wärmewende voranzubringen. Aber wenn die Heizungsindustrie bereits aus dem ersten Halbjahr 2023 mit einem Plus von 44% an abgesetzten Wärmeerzeugern hervorgeht, also seit den 90er Jahren mal richtig was zu Feiern hat im Heizungskeller, muss man nicht gleich den Staat kritisieren beziehungsweise ihn kaltschnäuzig „zum Liefern“ auffordern, damit es in 2024 am Ende vielleicht dann ein Plus von 60% gibt. Andere Branchen wären froh, sie kämen überhaupt mit einem Plus aus diesem schwierigen Jahr heraus.

Ihre Claudia Siegele
  

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