Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 06.05.2025

Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht

Betreiber und Projektierer von Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land, benötigen für ihre Vorhaben frühzeitig und regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Die aktualisierte "Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze" des BMJ soll sicherstellen, dass Grundbuchämter den Unternehmen die Grundbucheinsicht auch gewähren. So soll die Verordnung zur Beschleunigung der Flächensicherung, insbesondere zur Verbesserung des Netzausbaus, zur Energiewende und zum Bürokratieabbau beitragen.

Im Hinblick auf Elektrizitätsverteilernetze wird durch eine Ergänzung festgeschrieben, dass bei konkreten Planungen für die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen, in der Regel ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht begründet ist, insbesondere dann, wenn die Vorhaben in einem nach §14d Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) erstellten Netzausbauplan enthalten sind.

Funkturmunternehmen und andere Unternehmen, die Telekommunikationsnetze oder zugehörige Einrichtungen betreiben, zählen durch die Verodnung nun zu den "Versorgungsunternehmen", denen ohnehin die Einsicht in das Grundbuch in allgemeiner Form auch für sämtliche Grundstücke eines Grundbuchamtsbezirks gestattet wird.

Die "Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze" ist unter bundesrat.de (Drucksache 28/25) oder hier als PDF-Direktdownload abrufbar.
  

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