Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 15.08.2025

Die 3-30-300-Regel für lebenswerte Städte

Die Initiative "Grün in die Stadt" – getragen vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL), spricht sich für die breite Anwendung der sogenannten 3-30-300-Regel in der Stadtplanung aus. Die vom niederländischen Stadtforscher Cecil Konijnendijk im Jahr 2021 entwickelte, evidenzbasierte Leitlinie soll Städte klimaresilienter, gesünder und lebenswerter machen.

Die 3-30-300-Regel basiert auf drei Kriterien:

  • 3 Bäume im Blickfeld: Jeder Stadtbewohner soll von der eigenen Wohnung aus mindestens drei große Bäume sehen können. Schon der visuelle Kontakt mit Grünflächen reduziert nachweislich Stress und stärkt das psychische Wohlbefinden.
  • 30% Kronendachfläche im Wohnumfeld: In jedem Stadtviertel soll ein Baumkronenanteil von mindestens 30% erreicht werden. Das verbessert das Mikroklima, sorgt für Schatten, senkt die gefühlte Temperatur um bis zu 15°C und reduziert Hitzebelastungen.
  • 300m bis zur nächsten Grünfläche: Kein Haushalt soll weiter als 300m von einer öffentlich zugänglichen Grünanlage entfernt sein. Das garantiert allen Menschen Zugang zu kühlen Rückzugsorten im Nahbereich.

Mehrere europäische Städte, darunter Barcelona, Malmö und Utrecht, haben die 3-30-300-Regel als Leitlinie bereits verankert.
  

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