Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 31.1.2017

Viel Lob für Stadtumbauprogramme

Die Stadtumbauprogramme Ost und West sind bei Sachverständigen und Abgeordne­ten aller Fraktionen auf positive Resonanz gestoßen. Anlässlich eines Fachgesprächs am 25. Januar im Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reak­tor­sicherheit zur Evaluierung beider Programme sprachen sich Experten und Vertreter der Fraktionen unisono dafür aus, die Programme zusammen- und fortzuführen.

Geschäftsführerin Martina Buhtz stellte zu Beginn des Gesprächs die Ergebnisse der Evaluierung der Programme vor, die von Weeber+Partner - Institut für Stadtplanung und Sozialforschung sowie InWIS Forschung & Beratungerarbeitet worden war. Dem­nach hätten sich das 2002 aufgelegte Stadtumbauprogramm Ost und das 2004 begonnene Pendant im Westen „sehr bewährt“. Bis 2014 seien im Osten über 1.000 Maßnahmen umgesetzt worden. Unter anderem seien bis 2015 330.000 Wohnungen rückgebaut worden, um der Leerstandsproblematik in vielen schrumpfenden Kom­mu­nen im Osten zu begegnen. Durch das Stadtumbauprogramm West seien bis 2014 550 Maßnahmen umgesetzt worden.

Stadtumbauprogramm Ost und West zusammenlegen

Aus der Evaluierung heraus empfehlen die Gutachter, die beiden Programme zusam­menzuführen und entsprechende Mittel zur „unbedingt notwendigen“ Fortführung bereitzustellen. Frau Buhtz betonte, dass das künftige Programm flexibel ausgestaltet werden müsse, da regional sehr unterschiedliche Entwicklungen zu beobachten seien. Zudem könnten erfolgreiche Programmbereiche aus dem Stadtumbauprogramm Ost in das gemeinsame Programm überführt werden. Buhtz schlug zudem vor, die Rück­bau­förderung auch auf den Westen auszudehnen.

Hilmar von Lojewski (Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände) teilte die positive Einschätzung der Programme. Begrüßenswert sei vor allem, dass die Pro­gram­me antizyklisch wirkten. Für die Zukunft mahnte von Lojewski ein enges Monitoring an, um gegebenenfalls nachsteuern zu können. Zudem schlug der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vor, bei der Rückbauförderung einen quartier­spe­zi­fi­schen Ansatz zu verfolgen und dieses Instrument nicht an dem Gesamtleerstand der betroffenen Kommune festzumachen.

Axel Gedaschko (Bundesverband der deutschen Wohnungs- und Immobilien­unter­neh­men) betonte, dass die Stadtumbauprogramme deutliche Wirkungen zeigten. Sie hätten Deutschland „ein Gesicht gegeben, um das uns viele Länder beneiden“. Rückbau müsse in das gemeinsame Programm übernommen werde. Hier habe der Westen Deutschlands aber noch Nachholbedarf, denn dort bestehe noch eine "psy­cho­logische Hemmschwelle" bei dem Thema. Gedaschko forderte von der Politik, gerade weil es großen Konsens gebe, die Zusammenführung der Programme noch in dieser Legislaturperiode anzugehen.

Kai H. Warnecke (Haus & Grund Deutschland) mahnte an, bei der möglichen Zusam­men­führung der Programme einen „atypischen Schlüssel“ zur Verteilung der Mittel anzuwenden. Der Bedarf in den ostdeutschen Bundesländern sei höher als im Westen. Grundsätzlich sei auch ein interkommunaler Ansatz zu empfehlen, um Stadtumbau nicht an kommunalen Grenzen enden zu lassen. Dies könne nützlich sein, um das Entlastungspotenzial kleiner und mittlerer Städte im Umfeld von Ballungszentren zu stärken.

Heike Liebmann (Bundestransferstelle Stadtumbau) sah in der Sicherung und Sanie­rung von Altbauten eine „herausragende Aufgabenstellung“ der Zukunft. Die davon betroffenen Innenstädte machten die „Identität und Zukunftsfähigkeit der Städte“ aus. Beim Thema Rückbau sei auch unter Einbindung des Westens ein Fokus auf den Osten wichtig. Der Leerstand im Osten wüchse wieder an und würden perspektivisch noch deutlich zunehmen, sagte Liebmann.

Martin zur Nedden (Deutsches Institut für Urbanistik) schloss sich der Forderung an, bei einer Zusammenführung der Programme auf ausreichende Flexibilität zu achten, um auf differenzierte Entwicklungen reagieren zu können. Eine zunehmende Bedeu­tung müssten auch den Klimawandel und der Anpassung daran eingeräumt werden. Zur Nedden problematisierte zudem den Umgang mit sogenannten Schrott­im­mo­bilien. Um der öffentlichen Hand dagegen ein Eingreifen zu ermöglichen, seien Änderungen im Bodenrecht sinnvoll.

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