Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 18.5.2017

Gesetz gegen Hassbotschaften? ROG warnt vor Schnellschuss!

Vor der ersten Lesung des Gesetzes gegen Hassbotschaften und strafbare Inhalte im Internet am Freitag (19.6.) warnt Reporter ohne Grenzen (ROG) vor einem gefähr­lichen Schnellschuss, der das Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit massiv beschädigen könnte. Das Gesetz privatisiert die Entscheidung über die Recht­mäßigkeit veröffentlichter Beiträge in sozialen Netzwerken und verlagert sie in unzulässiger Weise auf deren Mitarbeiter. ROG ruft die Abgeordneten des Bundestages dazu auf, das Gesetz in der vorgelegten Form abzulehnen und im Dialog mit Zivilgesellschaft und Unternehmen Regelungen zu erarbeiten, um strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken wirksam zu bekämpfen ohne dabei den Rechtsstaat zu beschädigen.

„Dieses Gesetz macht Mitarbeiter sozialer Netzwerke zu Richtern über die Meinungs­frei­heit“, mahnt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Strafbare Inhalte im Netz müssen bekämpft werden, aber das muss vereinbar bleiben mit dem Grundrecht auf Presse- und Meinungsfreiheit. Eine derart komplexe Frage mitten im Wahlkampf in kürzester Zeit regeln zu wollen, hat mit verantwortungsvoller Gesetzgebung nichts mehr zu tun. Dass den Abgeordneten am Ende der Legislaturperiode de facto nur wenige Tage bleiben werden, um über ein Gesetz mit so weitreichenden Folgen zu entscheiden, ist blanker Hohn.“

Gesetzgebung in aller Eile auf den letzten Drücker

Zur Erinnerung: Erst am 5. April hatte die Bundesregierung auf Initiative des Jus­tiz­ministeriums den Entwurf für ein so genanntes Netzwerkdurchsetzungsgesetz be­schlos­sen. Es verpflichtet soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern in Deutschland, „offensichtlich rechtswidrige“ Inhalte wie...
  • Volksverhetzung,
  • Bedrohung,
  • Beleidigung und/oder
  • üble Nachrede
... innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen, sonstige „rechtswidrige“ Inhalte innerhalb von sieben Tagen. Bei Verstößen droht das Gesetz verantwortlichen Personen mit Bußgeldern von bis zu fünf Millionen Euro, die be­trof­fenen Unternehmen können mit bis zu 50 Millionen Euro belangt werden. Unter das Gesetz fallen soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter, Instagram und Youtube.

Nach der ersten Lesung am Freitag (19.5.) berät der Bundestag erst wieder über den Entwurf, nachdem die so genannte Stillhaltefrist der Europäischen Kommission ver­stri­chen ist, in der die Mitgliedstaaten prüfen, ob das geplante Gesetz Auswirkungen auf den gemeinsamen europäischen digitalen Binnenmarkt hat. Sie endet am 28. Juni, zwei Tage später tritt das Parlament in seiner jetzigen Form zum letzten Mal zusammen. Innerhalb kürzester Zeit muss also der Rechtsausschuss des Bundestages über das Gesetz beraten und die Abgeordneten müssen in zweiter und dritter Lesung entscheiden.

Auf diese Weise eine kenntnisreiche Debatte zu führen und ein sachlich fundiertes Ge­setz auf den Weg zu bringen, hält Reporter ohne Grenzen für illusorisch. Eine aus­führ­liche Stellungnahme zum Gesetzentwurf hat ROG am 19. April an den Rechts­aus­schuss, die netzpolitischen Sprecher aller Fraktionen sowie an das Justizministerium verschickt, auf dessen Initiative das Gesetz zurückgeht.

Gefahr ausufernder Sperrungen von Inhalten

In der Begründung für die Gesetzesinitiative werden vage und rechtlich nicht klar de­fi­nierte Begriffe wie „Hasskriminalität“ und „strafbare Falschnachrichten“ angeführt, die sich aus den in der öffentlichen Diskussion verwendeten Begriffen „Hate Speech“ und „Fake News“ ableiten. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist breit ausgelegt, wobei die beispielhaft angeführten Straftatbestände keiner erkennbaren Systematik folgen. Zudem soll das Gesetz auch für „andere strafbare Inhalte“ gelten - eine schwammige und willkürlich auslegbare Formulierung, die Spielraum für eine unverhältnismäßig breite Interpretation lässt.

Durch strenge Zeitvorgaben und die Androhung hoher Bußgelder birgt das neue Gesetz die Gefahr, dass soziale Netzwerke in Zukunft übermäßig Inhalte blockieren. Indem die Betreiber aus Angst vor Strafe in jedem Fall rechtmäßig handeln wollen, könnten sie sie im Zweifel auch journalistische Artikel oder Meinungsäußerungen löschen, bei denen nicht abschließend geklärt ist, ob sie rechtswidrig sind oder nicht. Über die Recht­mäßigkeit von Meinungsäußerungen müssen jedoch unabhängige Gerichte ­ darf diese Aufgabe an kommerzielle Unternehmen ausgelagert werden.

„strafbare Falschnachrichten“ komplexer als „Hasskriminalität“

Bedenklich ist außerdem, dass der Gesetzentwurf „Hasskriminalität“ ebenso behandelt wie „strafbare Falschnachrichten“. Während es in Fällen offensichtlicher „Hasskri­mi­na­lität“ geboten sein kann, Beiträge schnell zu sperren, um Schaden vom demo­kra­ti­schen Diskurs abzuwenden, ist die Prüfung angeblicher Falschnachrichten deutlich komplexer. Wenn Mitarbeiter sozialer Netzwerke fortan den Wahrheitsgehalt von Informationen unter hohem Zeitdruck prüfen sollen, werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auch journalistische Berichte löschen, deren Quellen nicht öffentlich zugänglich sind und deren Richtigkeit deshalb nicht bewiesen werden kann.

Inhaltsfilter als effektive Zensurinstrumente

Das Gesetz verpflichtet soziale Netzwerke zur Einführung so genannter Inhaltsfilter. Das sind digitale Systeme, die online gestellte Inhalte in Bruchteilen von Sekunden analysieren und dann gegebenenfalls an allen verfügbaren Stellen löschen. Dies kann zur Folge haben, dass Menschen bestimmte Inhalte nicht mehr veröffentlichen können, obwohl sich keine juristische Instanz damit auseinandergesetzt hat, ob deren Inhalt strafbar ist oder nicht. So können zum Beispiel Rekrutierungsvideos der Terrororganisation „Islamischer Staat“ objektiv rechtswidrig sein. Wenn sich Jour­na­lis­ten aber damit kritisch auseinandersetzen, kann es rechtens und aus demo­kra­ti­scher Perspektive wünschenswert sein, solches Material auszugsweise zu zeigen.

Inhaltsfilter sorgen jedoch dafür, dass auch solche journalistischen Berichte automatisch gelöscht würden, weil sie Material enthalten, das in anderen Fällen als rechtswidrig eingestuft wurde. Es sind leistungsstarke Zensurinstrumente, mit denen die Verbreitung bestimmter Inhalte effektiv verhindert werden kann. Sie werden bisher gegen Kinderpornografie und nicht näher definierte "Terrorpropaganda" eingesetzt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden sie auf weitere Straftatbestände ausgedehnt, die unzureichend eingegrenzt sind.

Laut Gesetzentwurf müssen die Betreiber eines sozialen Netzwerks nach einer Be­schwer­de sowohl den Beschwerdeführer als auch den betroffenen Nutzer über ihre Entscheidung informieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Nutzer gerichtlich gegen die Sperrung von Inhalten vorgehen können. Das wahrt jedoch ihr Recht auf Meinungsfreiheit nicht ausreichend. Gerichte sollten im Vorhinein über die Sperrung fraglicher Inhalte entscheiden. Wenn Nutzer erst im Nachhinein wider­spre­chen können, um dann gegebenenfalls Monate oder Jahre später eine Gerichts­ent­schei­dung zu erwirken, dürften die fraglichen Inhalte in vielen Fällen längst nicht mehr relevant sein.

Protest aus der Gesellschaft

Reporter ohne Grenzen hat bereits Anfang April zusammen mit einer breiten Allianz von Wirtschaftsverbänden, netzpolitischen Vereinen, Bürgerrechtsorganisationen und Rechtsexperten vor den katastrophalen Auswirkungen des Gesetzentwurfs auf die Meinungsfreiheit gewarnt und eine gemeinsame „Deklaration für die Mei­nungs­freiheitveröffentlicht. Am 28. April traf sich das das Bündnis zu einem Gespräch mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Ulrich Kelber im Bundes­mi­nis­te­rium der Justiz und für Verbraucherschutz getroffen, um seine Sorgen um die Auswirkungen des Gesetzes auf den öffentlichen Diskurs in Deutschland zum Ausdruck zu bringen.

Baulinks-Beiträge vom 18.5.2017

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