Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 19.07.2021

Mindestlohnbetrug 2020

Der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Robert Feiger, hat strengere Maßnahmen gegen Mindestlohnbetrug in Deutschland gefordert. Die Zahl der Arbeitgeber, die sich nicht an die gültigen Lohnregeln hielten, sei nach wie vor hoch, kritisierte der Gewerkschaftschef. „Verstöße gegen Mindestlöhne durch unseriöse und kriminelle Unternehmen betrifft immer noch Zigtausende von Beschäftigten“, so Herr Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist.

4.200 aufgedeckte Betrugsfälle 2020

Der IG BAU-Chef verwies auf Zahlen, die das Bundesfinanzministerium für 2020 vorgelegt hat. Danach leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit 4.220 Ermittlungsverfahren wegen Mindestlohnverstößen ein - Fälle, in denen entweder der gesetzliche Mindestlohn oder bestehende Branchenmindestlöhne nicht korrekt an Arbeitnehmer gezahlt wurden. Mit 981 gab es die meisten Fälle in Nordrhein-Westfalen. In Berlin wurden 201, in Niedersachsen 247 und in Hamburg 41 Fälle vom Zoll aufgedeckt und entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der IG BAU-Vorsitzende betont: „Und das sind nur die Fälle, die bei Kontrollen festgestellt worden sind. Die tatsächliche Zahl dürfte weitaus höher sein“.

IG BAU vermutet hohe Dunkelziffer

Die meisten Verstöße habe es laut IG BAU auf Baustellen gegeben: „Deutlich mehr als 1.000 Fälle und damit rund jedes vierte Ermittlungsverfahren wegen Lohnbetrügereien wurde gegen Baufirmen eingeleitet.“ Als Folge der kriminellen Praktiken seien 2020 allein gegen Bauunternehmen Bußgelder von mehr als 8,1 Mio. Euro wegen Mindestlohnverstößen verhängt worden. Für alle Branchen waren dies bundesweit knapp 27,2 Mio. Euro.

Für Robert Feiger sind die Zahlen ein Beweis, dass Mindestlohnbetrug noch immer ein Problem auf dem Bau ist: „Auch wenn sich der überwiegende Teil der Unternehmen gesetzestreu verhält, sorgen ‚schwarzen Schafe‘ mit ihren Machenschaften immer noch für ‚Wild-West-Methoden‘ auf manchen Baustellen“.
Die Lohnwillkür einiger Chefs sei unglaublich, so der IG BAU-Vorsitzende: „Es ist nicht nur unanständig, den Beschäftigten keine Tariflöhne zu zahlen. Ihnen dann auch noch den vorgeschriebenen Mindestlohn vorzuenthalten, das ist kriminell.“ Um den Mindestlohnbetrug wirksam einzudämmen, fordert Herr Feiger...
  • eine Ausweitung der Kontrollen durch den Zoll und
  • eine deutliche Erhöhung der Bußgelder.
„Ein stärkerer Kontrolldruck und eine größere Abschreckungswirkung sind hier erforderlich – im Interesse der Beschäftigten, aber auch im Interesse der ehrlichen Unternehmen.“

Nachzahlungen gefordert

Zudem fordert der IG BAU-Bundesvorsitzende eine gesetzliche Regelung, die Firmen automatisch verpflichtet, entgangenen Arbeitslohn nachzuzahlen. „Bei festgestellten Mindestlohnverstößen müssen die Arbeitgeber zwar Bußgelder sowie die entgangenen Steuern und Sozialabgaben nachzahlen, nicht aber den zu wenig gezahlten Lohn. Wenn die Beschäftigten ihr Geld haben wollen, sind sie gezwungen, das selbst einzuklagen. Damit muss Schluss sein.“

Zudem sprach sich Robert Feiger für ein wirkungsvolles öffentliches Mindestlohn-Melderegister aus, in dem Verstöße von Unternehmen eingetragen werden und auf dessen Grundlage „schwarze Schafe“ von Vergaben öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Herr Feiger: “Und dazu zählt auch schon, wenn ein Unternehmen bei Auftragsangeboten bewusst falsch erklärt, dass es die Bestimmungen zu Mindestlöhnen einhält.“ Wer bei Ausschreibungen falsch spiele und die Regeln nicht einhalte, dürfe keine öffentlichen Aufträge mehr bekommen.

Baulinks-Beiträge vom 16. Juli 2021

DWA-Vermittlungsplattform für Hilfsgüter für die Wasserwirtschaft
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Die DWA hat eine Vermittlungsplattform für Hilfsangebote, Anlagen­tech­nik und Personal online gestellt. Von der Hochwasserkatastrophe betroffene Organisationen, Kommunen, Verbände und Unternehmen können hier den konkreten Bedarf eintragen. weiter lesen

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Graphisoft will mit Archicad 25 vor allem die integrale Zusammenarbeit der projektbegleitenden Fachplaner vereinfachen und hat zudem laut eigenen Angaben „eine Vielzahl von Kundenwünschen“ in die neue Version einfließen lassen. weiter lesen

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MWM gibt DIG-CAD Aufmaß-Version 4.5 frei
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