Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 03.01.2022

Energie-Discounter liefern nicht mehr

Mehrere Energie-Discounter wie gas.de (auch bekannt unter der Marke „Grünwelt Energie“) oder Stromio haben die Belieferung ihrer Kunden mit Energie eingestellt. Gas und Strom kommen jetzt automatisch vom Grundversorger - das kann jedoch teuer werden. Die Verbraucherzentrale NRW hat dazu Ende 2021 praktische Tipps und Handlungsempfehlungen zusammengestellt. Erster Schritt: Zähler ablesen und Daueraufträge oder Lastschriften stoppen.

Ist die Kündigung des Energieliefervertrages rechtlich zulässig? Nach Auffassung der Verbraucherzentrale existiert keine Rechtsgrundlage für die Kündigung der Lieferverträge. Eine Kündigung sei damit unwirksam und unzulässig.

Sollten Betroffene auf der Weiterbelieferung durch z.B. gas.de bestehen? Die Wiederaufnahme der Belieferung sei rechtlich möglich. Dazu sollte der Anbieter schriftlich zur Wiederbelieferung aufgefordert werden. Einen entsprechenden Musterbrief bietet die Verbraucherzentrale NRW zum Download an. Zeigt sich der Anbieter nicht einsichtig, müsste die Wiederbelieferung letztlich gerichtlich durchgesetzt werden. Betroffene Verbraucher sollten daher prüfen, ob eine Weiterbelieferung finanziell überhaupt sinnvoll ist, indem sie die Laufzeit ihres Vertrages überprüfen und den zeitlichen Ablauf einer etwaigen Preisgarantie dabei berücksichtigen. Unterstützung bei der Entscheidung bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW.

Können Kunden Schadensersatz einfordern und den Anbieter wechseln? Da die Kündigung des Belieferungsvertrages rechtlich unzulässig ist, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, einen Schadensersatz gegenüber einzufordern und den Anbieter zu wechseln. Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach den Mehrkosten. Diese ergeben sich aus der Differenz zwischen dem Energie-Discounter-Tarif und einem neuen Tarif eines alternativen Energieversorgers und dem Verbrauch während der Restlaufzeit des Vertrages. Auch dazu bietet die Verbraucherzentrale NRW einen Musterbrief zum Download an.

Was sollten Betroffene bei der Abwicklung des Vertragsverhältnisses mit Energie-Discounter nach dem Belieferungsstopp beachten? Im ersten Schritt sollten mögliche Daueraufträge oder entsprechende Lastschriften beim Bankinstitut gestoppt werden. Betroffene sollten den aktuellen Zählerstand ablesen und ihrem Grundversorger und dem Energie-Discounter mitteilen. Für die Abschlussrechnung bei dem Energie-Discounter ist die Höhe der Kosten bis zum 2. Dezember 2021 mit den gezahlten Abschlägen zu vergleichen. Abschließend sollten Kunden den Energie-Discounter schriftlich zum Schadensersatz auffordern.

Von welchem Energieversorger erhalten Betroffene nach dem Belieferungstopp Energie? Nach dem Belieferungsstopp stehen Betroffene nicht unmittelbar ohne Gas bzw. Strom da, sondern fallen in den Ersatzversorgungstarif ihres Grundversorgers. Der zuständige Grundversorger kann beim Netzbetreiber erfragt werden. Der Netzbetreiber ist in der Regel auf der jeweiligen Energierechnung zu finden. Alternativ kann der Grundversorger durch Eingabe der Postleitzahl über ein Vermittlungsportal ermittelt werden. Allerdings führen einige dieser Grundversorger aktuell einen in der Regel teuren Grundversorgungstarif für Neukunden ein. Betroffene, die in Folge des Belieferungstopps diesen teuren Neukundentarif der Grundversorgung fallen, sollten im ersten Schritt schriftlich Widerspruch einlegen und den Grundversorger dazu auffordern, das Preisniveau auf das der Bestandskunden anzugleichen. So kann später ein möglicher Schadensersatz geltend gemacht werden.

Wie findet man einen neuen Energieanbieter? Betroffene sollten sich möglichst kurzfristig einen preisgünstigeren Anbieter etwa über Vermittlungsportale suchen, falls der Grundversorgungstarif überteuert ist. Aber auch hier gilt Vorsicht, denn nicht immer stimmen Suchergebnis im Portal und tatsächliches Vertragsangebot überein. Ob der Tarif wie im Portal beschrieben verfügbar ist, sollte daher beim Anbieter selbst überprüft werden. Überprüfen sollten Betroffene auch, ob die Kosten des Vergleichstarifs, mit denen das Portal rechnet, auf sie zutreffen.

Statement von BDEW-Präsidentin Dr. Marie Luise Wolff zu Billiganbietern

„Die Weigerung von Stromio, ihre Kundinnen und Kunden weiterhin zu beliefern, offenbart einmal mehr eine schwerwiegende Regulierungslücke: Billiganbieter betreiben Geschäftemacherei auf Kosten der Kunden und wälzen das ökonomische Risiko auf die Grundversorger ab. Hier muss die neue Bundesregierung eingreifen. Vor dem Hintergrund der durch externe Faktoren explodierenden Preise an den Energiemärkten kann es nicht weiter angehen, dass Anbieter in Niedrigpreiszeiten Reibach machen und sich bei steigenden Preisen nicht mehr um ihre Kunden kümmern. Die Grundversorger übernehmen Verantwortung für ihre Bestandskunden und garantieren die Belieferung neuer Kunden unkompliziert und unterbrechungsfrei. Das muss von der Politik honoriert und unseriösen Geschäftsmodellen in der Daseinsvorsorge Einhalt geboten werden.“

Baulinks-Beiträge vom 2. Januar 2022

Ab Juli 2022 müssen die Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden
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Zum 1. Januar 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Statt Einheitswerten werden dann in den meisten Bundesländern „Grundsteuerwerte“ der Besteuerung zugrunde gelegt, in einigen Bundesländern reicht die Fläche. weiter lesen

Immobilienmarktbericht Deutschland 2021: Preise für Bauland und Wohnimmobilien steigen weiter
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Die Investitionen in den Erwerb von Immobilien haben sich zwischen 2010 und 2020 verdoppelt. Der Geldumsatz erreichte 2020 einen Rekordwert von 310 Mrd. Euro, nach 307 Mrd. Euro im Jahr zuvor. weiter lesen

Mauerwerkstage 2022 noch einmal online
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Wie 2021 sollen auch 2022 die Mauerwerkstage süddeutscher Ziegel­wer­ke wieder online stattfinden. Termine der beiden Halb­tags­ver­an­stal­tungen sind der 8. und 15. Februar 2022. Die Mauerwerkstage richten sich haupt­säch­lich an Architekten, Planer, Bau­un­ter­neh­mer, Baustofffachhändler und Handwerker. weiter lesen

Nachfrage nach Fertighäusern im Süden besonders hoch
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Wer in Deutschland ein Ein- oder Zweifamilienhaus bauen möchte, ent­scheidet sich zunehmend häufiger für ein Holz-Fer­tig­haus. So erreichte der Fertigbauanteil bei neu genehmigten Ein- und Zweifamilienhäusern 2021 bis einschließlich Oktober den neuen Höchstwert von bundesweit 23%. weiter lesen

Fineo und Deceuninck kooperieren für eine breitere Verfügbarkeit von Fenstern mit Vakuumglas
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Deceuninck, belgischer Hersteller von Kunststoff- und Aluprofilen für Fenster und Türen, und Vakuumglas-Hersteller Fineo, ein Toch­ter­unter­neh­men von AGC Glass Europe, haben eine strategische Partnerschaft angekündigt. weiter lesen

vdd: Kunststoff- und Bitumenbahnen-Hersteller organisieren sich in einem neuen Industrieverband
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Alle unter einem Dach: Die Hersteller von Bitumen- und Kunst­stoff­bah­nen vereinen zukünftig ihre Expertise und vertreten gemeinsam ihre Interessen im vdd Industrieverband Dach- und Dichtungsbahnen e.V. weiter lesen

Aus Maibach VuS wird Blömen VuS
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