Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 26.01.2022

„Bankrotterklärung der Länder beim Arbeitsschutz“

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) kritisiert Lücken beim staatlichen Arbeitsschutz in Deutschland und fordert von den Bundesländern deutlich mehr Personal für die Kontrolle der Arbeitsschutzvorschriften in Betrieben. „Die Arbeitsschutzbehörden in den Ländern haben nicht die nötigen Kapazitäten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für die Beschäftigten wirksam zu kontrollieren“, beklagt Robert Feiger. Der IG BAU-Bundesvorsitzende spricht von einem „eklatanten Überwachungsdefizit“ in den zuständigen Landesbehörden. Durch die Corona-Pandemie habe sich die Situation weiter verschärft – weil die ohnehin unterbesetzten Ämter zusätzliche Aufgaben wie die Kontrolle der Homeoffice-Verordnung und der 3G-Vorschriften am Arbeitsplatz bekommen hätten.

Ein Beamter für 25.000 Beschäftigte zuständig

Feiger beruft sich auf den aktuellen Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ des Bundesarbeitsministeriums, der ein erhebliches Personaldefizit aufzeige. Danach kümmern sich, so der Gewerkschaftschef unter Berufung auf die Zahlen, insgesamt nur 1.490 Aufsichtsbeamte in den Bundesländern um die Einhaltung der betrieblichen Arbeitsschutzvorschriften. Damit sei rein rechnerisch ein Kontrolleur für rund 25.400 Beschäftige in Deutschland zuständig.

„Die Zahlen sind alarmierend. Mit einer solchen Quote ist ein effektiver staatlicher Arbeitsschutz nicht möglich. Um den Arbeitsschutz ist es in den Bundesländern alles andere als gut bestellt“, so Robert Feiger. Mit Blick auf Kontrolltätigkeit der vergangenen Jahre spreche der Bericht selbst von einem „keinesfalls zufriedenstellenden Arbeitsschutzniveau“. Aufsichtsdienste müssten „gestärkt“ und mehr „aktive Betriebsbesichtigungen“ angestrebt werden, heißt es darin. „Deutlicher und eindringlicher kann man die Bundesländer eigentlich nicht ermahnen“, betont Feiger.

Die IG BAU verweist auf die Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Europäischen Union. Danach soll ein Kontrolleur maximal 10.000 Beschäftigte beaufsichtigen. „Die Bundesländer verfehlen dieses Ziel eindeutig. Das zeigt, wo wir stehen. Das ist schon fast eine Bankrotterklärung in Sachen Gesundheits- und Arbeitsschutz des Staates. Hier sind die Landesregierungen gefordert,“ ergänzt Carsten Burckhardt, Mitglied im IG BAU-Bundesvorstand und dort zuständig für die Bauwirtschaft und den Arbeitsschutz

Einen erheblichen Kontrollbedarf sieht die Gewerkschaft insbesondere in der Baubranche. „Nach wie vor sind Baustellen ein Sorgenkind in Sachen Sicherheit. Hier wird von den Landesbehörden seit Jahren zu wenig kontrolliert. Notwendig ist ein höherer Kontrolldruck für die Betriebe, die es mit der Arbeitssicherheit nicht wirklich ernst nehmen“, so Herr Burckhardt.

Der Gewerkschafter warnt davor, den Arbeitsschutz jetzt stärker auf die Berufsgenossenschaften abzuwälzen: „Die Kontrolle der Vorschriften ist ausdrücklich gemeinsame Sache der Länder und der Berufsgenossenschaften. Aus gutem Grund gibt es hier ein duales System.“ So prüfe die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) auch in der Pandemie intensiv, ob Schutzvorschriften eingehalten würden. Doch die bundesweit 373 Aufsichtsbeamten bei der Berufsgenossenschaft stießen an ihre Grenzen und könnten das staatliche Kontrolldefizit nicht wettmachen. Herr Burckhardt betont: „Es geht um die Gesundheit der Beschäftigten. Hier müssen die Landesbehörden ihre Hausaufgaben machen – und lieber einmal mehr hinschauen als einmal zu wenig.“

Laut Regierungsbericht ging die Zahl der staatlichen Arbeitsschutzkontrollen zuletzt deutlich zurück – auf bundesweit nur noch 128.000 Prüfungen im Jahr 2020. Zwei Jahre zuvor hatte es noch 167.000 Kontrollen gegeben. Herr Burckhardt: „In der Corona-Pandemie ist auch für viele Arbeitsschutzkontrolleure die eigene Arbeit aufs Homeoffice umgestellt worden. Das bringt natürlich wenig: Kontrollen vom Schreibtisch aus sind Papierkontrollen – und damit eine Farce. Dabei ist gerade in der Pandemie eine effektive Arbeits- und Gesundheitsschutzkontrolle notwendig – ob auf der Baustelle, in der Gebäudereinigung oder in der Fleischfabrik.“

Baulinks-Beiträge vom 25. Januar 2022

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