Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 27.02.2022

Nachhaltige Wirtschaft begrüßt Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz

Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) begrüßt den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in den globalen Lieferketten. Gleichzeitig warnt der Wirtschaftsverband vor Abschwächungen im Gesetzestext. Die nachhaltige Wirtschaft setzt darauf, dass das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Hebel für Umwelt- und Menschenrechtsstandards weltweit wird.

„Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission sendet das wichtige Signal an die globale Wirtschaft: Unternehmen müssen soziale und ökologische Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen“, erklärt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft. „Als zukunftsorientierte Unternehmen und wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft sprechen wir uns ausdrücklich für umfangreiche Lieferketten-Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte aus. Vermeintlich softe Faktoren wie Menschenrechte oder Umweltstandards dürfen nicht der Profitmaximierung untergeordnet werden“, so Frau Reuter weiter.

Zur Erinnerung: Trotz Druck von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden und erheblichen Verzögerungen hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt. Das Gesetz will Unternehmen in die Pflicht nehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten. Unternehmen sind dazu angehalten Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten nachzuverfolgen und zu minimieren. Betroffen von dem europäischen Gesetz wären Unternehmen ab...
  • einer Größe von 500 Mitarbeitern und ab
  • einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. Euro.
Einbezogen wären außerdem Firmen aus kritischen Branchen, wie der Textil-, oder Landwirtschaft, bei...
  • mehr als 250 Mitarbeitern und
  • einem Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro.
Außerdem ist eine Haftungsklausel vorgesehen, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Gerichten ermöglichen soll. Damit geht das europäische Lieferkettengesetz über die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus. Vergangenes Jahr hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern gilt und keine Umweltverantwortung enthält. Eine zivilrechtliche Haftung wurde nicht in das deutsche Gesetz aufgenommen.

„Wir begrüßen den weitreichenden Entwurf des Europäischen Lieferkettengesetz. Wie kraftvoll das Gesetz wirklich wird, hängt davon ab, wie im folgenden Aushandlungsprozess die genauen Formulierungen ausgestaltet werden. Hier besteht angesichts des hohen Drucks von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden das große Risiko, dass es aufgrund vermeintlich zu "^,hoher Belastung für die Unternehmen‘ zu Abschwächungen kommt“, macht BNW-Vorständ Dr. Antje von Dewitz (Vaude) klar. Und weiter: „Zahlreiche unserer Mitgliedsunternehmen zeigen jedoch bereits heute, dass sie effektive Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten etabliert haben. Im Sinne einer fairen, klima- und umweltgerechten Globalisierung und für ein Ende der Wettbewerbsnachteile für bereits engagierten Unternehmen fordern wir klar ein starkes EU-Lieferkettengesetz!“

Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament müssen im nächsten Schritt dem Gesetz zustimmen. Die deutsche Bundesregierung ist dazu angehalten, im Rahmen der europäischen Gesetzgebung entsprechend des Koalitionsvertrages, an einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz mitzuarbeiten und die nationale Gesetzgebung an die dann geltenden europäischen Standards anzupassen.

Baulinks-Beiträge vom 25. Februar 2022

Neuer wasserbasierender Lack mit isolierendem Aufbau gegen das Durchschlagen von Astansätzen
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Eine bekannte Problematik nach einer deckenden Lackierung von Nadel­höl­zern mit wasserbasierenden Lacksystemen ist das „Braun­fär­ben“ von Ast­an­sät­zen. Bisher ließ sich dieser Effekt eigentlich nur mit löse­mit­tel­ba­sieren­den Lacken vermeiden. weiter lesen

Neuer Farbtonfächer von Remmers mit Ideen für eine natürlich anmutende Holzveredelung
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Remmers hat einen neuen Farbtonfächer für den Farbengroßhandel, das Tischler- und Schreinerhandwerk sowie für Treppenbaubetriebe zusam­men­ge­stellt. weiter lesen

Weiße Wandfarbe von Auro ohne Titandioxid
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Auro bringt eine weiße Wandfarbe auf den Markt, die ohne Konser­vie­rungs­mittel und Titandioxid auskommt. Mit der matt-weißen Wandfarbe Nr. 321-20 nimmt der Naturfarbenhersteller eine Ergänzung zur klas­si­schen Wandfarbe Nr. 321 ins Sortiment auf. weiter lesen

Wandfarbe „Lumen“ verspricht bessere Lichtverteilung und bis zu 420% höhere Lichtausbeute
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Die Innenraumbeschichtung „Lumen“ des Berliner Unternehmens SICC Coatings verspricht nicht nur eine gleichmäßige Verteilung, sondern auch eine stärkere Ausbeute von vorhandenem Licht. Möglich machen dies jede Menge winzig kleiner Glaskeramikkügelchen. weiter lesen

Erforscht: Effekte von Grünpflanzen in Holzgebäuden
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Eine aktuelle Masterarbeit an der TH Köln widmet sich den Einflüssen einer vertikalen Innenraumbegrünung auf die Raumluftqualität in einem Holzgebäude sowie auf die Holzfeuchte angrenzender Bauteile. Die Unter­su­chun­gen wurden in den Räumlichkeiten des Projekt­bau­spe­zia­lis­ten Brüninghoff durchgeführt. weiter lesen

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