Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 18.07.2023

Editorial: Förderbarriere für barrierefreies Umbauen abgebaut

Endlich ist es so weit: Wer beispielsweise seinen Hauseingang oder das Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann ab sofort einen Antrag auf Zuschuss bei der KfW stellen. Im Programm mit der Nummer 455-B stehen unter anderem auch für Treppenlifte, Assistenzsysteme oder für den Kauf einer neu umgebauten Immobilie insgesamt wieder 75 Millionen Euro zur Verfügung. Was sich zunächst nach viel Geld für altersgerechte Umbaumaßnahmen anhört, entpuppt sich bei näherer Betrachtung allerdings eher als homöopathische Dosis. So waren im vergangenen Jahr die 75 Millionen Euro Fördermittel nach etwas mehr als einem Monat bereits verausgabt (siehe auch Baulinks-Beitrag vom 10.8.2022). Demzufolge standen für den Rest des Jahres keine Mittel mehr zur Verfügung und Anträge konnten keine mehr gestellt werden.

Für diejenigen, die in diesem Jahr altersgerecht umbauen und den Zuschuss erhalten möchten, gilt es also, schnell den Antrag online bei der KfW zu stellen. Ein wenig länger als in 2022 wird es in diesem Jahr wahrscheinlich dauern, bis der Fördermitteltopf wieder leer ist, da die Berechnungsgrundlage der förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen von 50.000 Euro auf 25.000 Euro reduziert wurde. Demzufolge hat sich bei Einzelmaßnahmen die maximale Förderhöhe von 5.000 Euro auf 2.500 Euro halbiert. Wer beispielsweise ein Badezimmer altersgerecht umbauen möchte, kann nach wie vor mit 10% Zuschuss vom Staat rechnen – aber eben nur noch mit maximal 2.500 Euro. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Umbau noch nicht begonnen wurde.

Wer seine ganze Wohneinheit barrierereduziert umbauen und den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen möchte, kann mit einer Maximalförderung von 6.250 Euro rechnen. Die förder­fähigen Kosten dürfen hier höchstens 50.000 Euro betragen und der Zuschuss beläuft sich auf 12,5%. In Anbetracht von drei Millionen fehlenden barrierefreien Wohnungen ist es gesellschaftspolitisch dringend notwendig, dass der Staat solche Umbaumaßnahmen unterstützt. „Wenn nicht mehr barrierefreier Wohnraum geschaffen wird, werden die sozialen Kosten enorm sein“, ist Dr. Volker Sieger, Leiter der Bundesfachstelle Barrierefreiheit, überzeugt. In einem Interview warnt er davor, die Baukosten als Argument zu benutzen, um von barrierefreien Standards abzurücken, und regt dazu an, finanzielle Zuschüsse des Bundes an das Kriterium Barrierefreiheit zu knüpfen. Und er ergänzt: „Hierzu ist es aus meiner Sicht zwingend notwendig, das KfW-Programm Altersgerecht Umbauen - Barrierereduzierung auskömmlich auszustatten“ Es gelänge kaum einem anderen Förderprogramm des Bundes so sehr, über einen Zuschuss so viele private Investitionen zu generieren. Hier sei jeder Euro doppelt gut angelegt.

Ja, die Alt-68er und noch viel mehr deren Kinder aus den geburtenstarken Babyboomer-Jahrgängen setzen die Messlatte für den Bedarf an barrierefreiem oder altersgerechtem Wohnraum in den kommenden Jahren ein deutliches Stück nach oben, denn der demografische Wandel ist in vollem Gang: Laut der vom Statistischen Bundesamt im Dezember 2022 vorgelegten Bevölkerungsvorausberechnung wird bis Mitte der 2030er Jahre die Zahl der Menschen im Rentenalter in Deutschland um etwa 4 Millionen auf mindestens 20 Millionen steigen. Danach wird die Zahl der Hochaltrigen und damit voraussichtlich auch der Pflegebedarf massiv zunehmen. Während Anfang der 1960er Jahre einem Rentner noch sechs Erwerbstätige gegenüberstanden, kommen aktuell auf einen Rentner nur noch rund zwei Beitragszahler. Ein ungesundes Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern, das sich in den nächsten Jahren noch einmal deutlich verschlechtern wird.

Immerhin sieht der kürzlich verabschiedete Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2024 erstmalig 150 Millionen Euro für das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ vor. Das entspricht einer Verdopplung der Fördermittel. Eine Entscheidung über den gesamten Bundeshaushalt fällt der Bundestag voraussichtlich aber erst Anfang Dezember. Bis dahin können noch etliche Änderungen im Etatentwurf erfolgen.

Ihre Claudia Siegele
  

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