Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 28.02.2024

Nebenkosten 2023: CO2-Kosten für Vermieter und Mieter

Nach der Einigung der Ampel-Koalition auf den Haushalt 2024 wird es für Hausbesitzer und Mieter schon in diesem Jahr deutlich teurer: Die Klimaabgabe steigt seit Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne Kohlendioxid, statt wie ursprünglich geplant auf 40 Euro. Ab 2025 steigt sie weiter auf 55 Euro pro sogenanntem Emissionszertifikat. Mit der Nebenkostenabrechnung 2023 werden erstmals auch Vermieter an den CO2-Kosten ihrer Mieter beteiligt.

Bei vermieteten Wohnimmobilien müssen die Kosten des CO2-Preises gemäß Kohlendioxid-Kosten-Aufteilungsgesetz (CO2KostAufG) zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Maßgeblich ist der Kohlendioxid-Ausstoß pro m2 Wohnfläche und Jahr. Je schlechter der energetische Zustand einer Immobilie und je höher der Energieverbrauch und damit der CO2-Ausstoß, desto höher ist der Anteil, den der Vermieter zu tragen hat.

Liegt der Jahresverbrauch der vermieteten Wohnimmobilie im unter dem Grenzwert von 12 kg CO2/m2/a, kommen auf den Vermieter keine Kosten zu. Verursacht die vermietete Immobilie aber mehr als 52 kg CO2/m2/a, zahlt der Vermieter 95% der Kosten, der Mieter 5%.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellt einen Online-Rechner unter co2kostenaufteilung.bmwk.de zur Verfügung, mit dem sich die Kostenanteile für Vermieter und Mieter berechnen lassen.
  

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