Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 13.03.2024

EU-Parlament nimmt Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an

Am 12. März 2024 hat das EU-Parlament für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) gestimmt. Somit nahm das EU-Parlament die bereits mit dem Rat vereinbarten Pläne an, die dazu beitragen sollen, den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen von Gebäuden zu senken.

Emissionsfreie Neubauten ab 2030

  • Ab 2030 sollen alle Neubauten emissionsfrei sein. Für Neubauten, die Behörden nutzen oder besitzen, soll dies bereits ab 2028 gelten.
  • Bei Wohngebäuden müssen die Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16% und bis 2035 um 20 bis 22% senken.
  • Bis 2030 sollen 16% und bis 2033 26% der Nichtwohngebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz saniert werden und die Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz erfüllen.
  • Sofern dies technisch und wirtschaftlich realisierbar ist, sollen bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden und in allen neuen Wohngebäuden installiert werden.

Maßnahmen für geringere Energierechnungen und mehr Klimaschutz

Ab 2025 dürfen eigenständige mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizkessel nicht mehr subventioniert werden. Weiter zugelassen sind dagegen finanzielle Anreize für hybride Heizanlagen, bei denen z.B. Heizkessel mit Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen kombiniert werden. Das Ziel: Bis 2040 keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr.

Ausnahmen für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude

Für landwirtschaftliche und denkmalgeschützte Gebäude sind Ausnahmen von den neuen Vorschriften möglich, und die EU-Staaten können beschließen, auch Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes geschützt sind, sowie provisorische Gebäude, Kirchen und für Gottesdienste genutzte Gebäude davon auszunehmen.

Zur Erinnerung: Nach Angaben der EU-Kommission sind die Gebäude in der EU für 40% unseres Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Am 15. Dezember 2021 nahm die Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden an, der zum Paket „Fit für 55“ gehört. Das europäische Klimagesetz vom Juli 2021 machte die Ziele für 2030 und für 2050 EU-weit rechtsverbindlich.
  

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