Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 17.06.2025

Studie: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

Seit März 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland geltendes Recht. Demnach müssen Kommunen ausreichend barrierefreie Wohnungen bereitstellen, Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen sowie jeden Alters gleichermaßen zugänglich sein und flexible Unterstützungsdienste ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen.

Wie setzen deutsche Kommunen die UN-BRK aktuell um, wie gelingt Inklusion vor Ort und zu welchen Maßnahmen sind Kommunen rechtlich verpflichtet? Diese Fragen untersucht das Forschungsprojekt "UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen" des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) und der Universität Siegen, dessen finale Untersuchungsergebnisse am 16. Juni 2025 veröffentlicht wurden.

"Derzeit haben nur 41% der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern und der Kreise Pläne zur Umsetzung der UN-BRK in Arbeit oder abgeschlossen. Das reicht bei Weitem nicht aus. ... Angesichts knapper Kassen zögern viele Kommunen bei Investitionen in Barrierefreiheit. Anpassungen im Nachhinein sind allerdings sehr viel teurer, als Barrierefreiheit bei der Planung von öffentlichen Gebäuden, Straßen oder digitalen Angeboten von Anfang an zu berücksichtigen", so Albrecht Rohrmann, Sprecher des Zentrums für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste der Universität Siegen (ZPE).

Das Forschungsprojekt hat die planerische Umsetzung der UN-Behinderten­rechts­konvention in deutschen Städten, Gemeinden und Kreisen analysiert. Die Untersuchungsergebnisse sind auf der Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte öffentlich zugänglich. Hier stehen auch weitere Informationen, Praxisbeispiele, rechtliche Vorgaben und konkrete Hilfestellungen für die Entwicklung inklusiver Gemeinwesen zur Verfügung.

 

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