Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 02.07.2025

Umwidmung von Bahngrundstücken wird erleichtert

Bahngrundstücke sollen zukünftig einfacher einem neuen Nutzungszweck, etwa zur Realisierung von Wohnungsbauprojekten, zugeführt werden können. Dies sieht der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Gesetzentwurf (PDF-Direktdownload: 21/326) zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) vor, den der Verkehrsausschuss am 25. Juni 2025 angenommen hat.

Vorgesehen ist u.a. ein Wegfall des überragenden öffentlichen Interesses, "wenn hinsichtlich eines Grundstücks kein Verkehrsbedürfnis besteht und ein langfristiger Nutzungsbedarf für den Bahnbetrieb nicht prognostizierbar ist". Das Grundstück soll dann anderen Nutzungen zugeführt werden können. Gleichzeitig soll aber weiterhin sichergestellt sein, dass eine Freistellung im Fall einer möglichen Reaktivierung einer Bahnstrecke ausscheidet.

Der Bundestag muss nun noch über die Änderung des AEG beraten und abstimmen.
  

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