Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 11.12.2025

Stakeholderprozess zum Gebäudetyp E gestartet

Am 10. Dezember 2025 startete ein gemeinsamer Stakeholderprozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zum Gebäudetyp E. Die am 20. November 2025 vorgelegten Eckpunkte zum Gebäudetyp E sollen nun gemeinsam weiterentwickelt werden.

Zum Stakeholderprozess sind verschiedene Interessengruppen und Institutionen eingeladen, insbesondere die Bau- und Planungspraxis, Verbraucher- und Mieterschutzverbände, die Bundesländer sowie die Justiz. In den kommenden Monaten soll konkretisiert werden, wie die zivilrechtlichen Regelungen des Gebäudetyp-E-Vertrags aussehen können. Zudem werden Einzelmaßnahmen erarbeitet, um den Gebäudetyp E in der Praxis zu etablieren. Das BMJV und das BMWSB werden hierzu jeweils fachlich-thematische Untergruppen einsetzen.

Der Prozess soll bis zum Frühjahr 2026 abgeschlossen werden und die Ergebnisse in praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag einfließen.

Informationen zum Eckpunktepapier Gebäudetyp E: Baulinks-Beitrag vom 20. November 2025
 

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