Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 19.03.2026 |
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Gründerplattform, Blitzbefragung und EU Inc.Seit April 2018 unterstützt das kostenlose, interaktive Online-Portal "Gründerplattform" angehende Selbstständige mit digitalen Werkzeugen zur Entwicklung von Geschäftsmodellen und Businessplänen, hilft bei der Suche nach Finanzierungspartnern und ermöglicht den Kontakt zu Förderinstitutionen. Initiiert wurde das Angebot von der KfW gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; betrieben wird es von der BusinessPilot GmbH. Nach eigenen Angaben verzeichnet die Plattform derzeit mehr als 200.000 Nutzer pro Monat. Wie groß der Unterstützungsbedarf ist, zeigt eine Blitzumfrage der KfW: Zwischen dem 3. und 24. Februar 2026 gaben 321 Selbstständige sowie 181 Gründungsinteressierte Einblicke in ihre aktuelle Lage. Als zentrale Anliegen nannten sie vor allem den Abbau bürokratischer Hürden, einfachere gesetzliche Regelungen und schnellere Verwaltungsprozesse. Zudem wünschen sich viele eine stärkere finanzielle Entlastung bei Steuern und Sozialabgaben. Die Ergebnisse der Blitzumfrage unterstreichen die Bedeutung niedrigschwelliger, digitaler Angebote für Gründer. Auch auf europäischer Ebene rückt das Thema in den Fokus: Am 18. März 2026 stellte die EU-Kommission in Brüssel Pläne für eine Förderung junger Gründer vor. Mit der neuen Unternehmensform EU Inc. könnten neue Unternehmen schneller und unbürokratischer gegründet werden. Ursula von der Leyen, Präsidentin der EU-Kommission: "... heute stehen europäische Unternehmer, die expandieren wollen, 27 Rechtssystemen und mehr als 60 nationalen Unternehmensformen gegenüber. Mit EU Inc. machen wir es drastisch einfacher, ein Unternehmen in ganz Europa zu gründen und auszubauen. Jeder Unternehmer wird in der Lage sein, innerhalb von 48 Stunden ein Unternehmen zu gründen, von überall in der Europäischen Union und vollständig online." Dabei sollen maximal 100 Euro Kosten anfallen, ein bestimmtes Startkapital sei nicht notwendig. Unabhängig vom Sitz des Unternehmens sollen Regeln dann grundsätzlich in der ganzen EU gleich sein mit Ausnahmen bei Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Hier soll das Recht des Staates gelten, in dem die EU Inc. eingetragen ist. Der Vorschlag muss noch vom EU-Parlament und EU-Rat angenommen werden. |
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