Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 27.03.2026

Bundeskartellamt: Glasfaser Nordwest darf bestehen bleiben

Das Bundeskartellamt hat die Kooperation der EWE AG (Oldenburg) und der Telekom Deutschland GmbH in der Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG als Gemeinschaftsunternehmen auf die Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot überprüft. Das Verfahren wurde am 26. März 2026 eingestellt, nachdem die Beteiligten die letzten verbliebenen wettbewerblichen Bedenken durch Verpflichtungszusagen ausgeräumt haben.

Die Glasfaser Nordwest wurde Anfang 2020 gegründet und stellt den beiden o.g. Unternehmen und anderen Telekommunikationsanbietern einen Zugang zu seinem Glasfasernetz zur Verfügung, die daraufhin Endkunden eigene Glasfaserprodukte anbieten können.

Die jetzige Überprüfung der Kooperation hat ergeben, dass keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken bestehen. Laut Zusagen, soll weiterhin ein diskriminierungsfreier Zugang von Wettbewerbern zur Glasfaserinfrastruktur der Glasfaser Nordwest gesichert werden. Die neuen Zusagen laufen bis zum 31. Dezember 2030. Das Bundeskartellamt behält sich vor ggfls. erneut zu prüfen.

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