Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 30.06.2026

Recht und Gesetz: Genehmigung digitaler Türspione

Digitale Türspione, die Videoaufnahmen speichern oder übertragen können, sind in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften nicht ohne Weiteres zulässig. Das Amtsgericht Hannover (Az. 480 C 6084/25) erklärte einen Beschluss für ungültig, der den Einbau solcher Geräte erlaubt hatte. Nach Angaben des Infodienstes Recht und Steuern der LBS erzeugen die Kameras den Eindruck einer Überwachung des gemeinschaftlich genutzten Hausflurs und damit einen unzulässigen Überwachungsdruck. Eine andere Situation liege vor, wenn die Gemeinschaft selbst die Installation digitaler Türspione veranlasse und dadurch sicherstellen könne, dass die Technik kontrollierbar sei - dies war aber hier nicht der Fall.

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