Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 06.07.2026

BMWSB stellt Mustervertrag für Erbbaurecht bereit

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat am 1. Juli 2026 einen Mustervertrag für das Erbbaurecht veröffentlicht. Er soll insbesondere Kommunen, Stiftungen und anderen gemeinwohlorientierten Grundstücks­eigentümern dabei helfen, Erbbaurechtsverträge rechtssicher und praxisnah zu gestalten. Die Veröffentlichung geht auf eine Empfehlung des "Bündnisses bezahlbarer Wohnraum" zurück.

Der Mustererbbaurechtsvertrag wurde im Auftrag des BMWSB von Prof. Dr. Dirk Löhr und Dr. Matthias Nagel erstellt und durch den Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) fachlich begleitet. Zum Begleitgremium gehörten ebenso Vertreter aus Kommunen, Stiftungen, Kirchen, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bundes­notar­kammer sowie der Finanzwirtschaft.

Interessierte können den Mustererbbaurechtsvertrag via bmwsb.bund.de/SharedDocs kostenfrei herunterladen.

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