Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 29.07.2026

Eigentümer-Pflichten bei Dacharbeiten

Eigentümer, die Arbeiten am Dach beauftragen, sind verpflichtet, einen sicheren Zugang zum Dach zu ermöglichen, über besondere Gefahren, etwa durch Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen zu informieren und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen wie Gerüste oder Durchsturzsicherungen zu beauftragen. Darauf weisen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) hin.

"Gerade kleinere oder vermeintlich schnelle Arbeiten werden häufig unterschätzt. Doch ob eine kleine Reparatur oder eine umfangreiche Sanierung – auf dem Dach hat Sicherheit immer Vorrang. Die notwendigen Schutzmaßnahmen müssen deshalb von Anfang an mitgedacht werden", sagt Björn Kass, Präventionsleiter der BG BAU.

"Wer notwendige Schutzmaßnahmen frühzeitig mit dem Fachbetrieb bespricht und abstimmt, schafft die Voraussetzungen für einen sicheren und reibungslosen Ablauf. Das schützt die Beschäftigten und hilft zugleich, Unfälle, Verzögerungen und Haftungsrisiken zu vermeiden", ergänzt Felix Schneider, Vizepräsident des ZVDH und dort unter anderem zuständig für die Bereiche Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Der aktuelle Flyer "Dacharbeiten beauftragen: Das müssen Eigentümerinnen und Eigentümer wissen" von BG BAU und ZVDH erläutert die wichtigsten Pflichten und enthält eine Checkliste, mit der sich Dacharbeiten sicher vorbereiten lassen. Der Flyer steht zum kostenfreien PDF-Download über bgbau.de/service bereit.

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