Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 19.08.2026

Messregeln für Gebäudetreppen, Handläufe und Brüstungen

Für die Planung und Ausführung von Gebäudetreppen ist weiterhin die DIN 18065:2020-08 "Gebäudetreppen – Begriffe, Messregeln, Hauptmaße" maßgeblich. Sie definiert Hauptmaße und Toleranzen, unter anderem für Steigung, Auftritt, Lauf- und Podestbreiten, lichte Durchgangshöhen sowie Geländer und Handläufe.

Die DIN 18065 ist in den meisten Bundesländern Bestandteil der Liste der Technischen Baubestimmungen und damit öffentlich-rechtlich eingeführt. In mehreren Bundesländern sind jedoch Treppen in Gebäuden mit bis zu zwei Wohnungen sowie Treppen innerhalb einer Wohnung von der Verbindlichkeit ausgenommen. Ergänzend gelten die jeweiligen Landesbauordnungen. Bei Abweichungen zwischen den Vorgaben der DIN 18065 und einer Landesbauordnung hat grundsätzlich die Landesbauordnung Vorrang.

Allerdings findet die DIN 18065 keine Anwendung für Rolltreppen, Freitreppen im Gelände oder einschiebbare Treppen, etwa Dachbodentreppen. Für Anforderungen an die Barrierefreiheit gelten gesonderte Regelungen, insbesondere die DIN 18040.

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