Bauletter, BAULINKS.de-Meldungen, vom 15.9.2019

Große Einkaufskooperation im Möbelhandel abgewendet

Das Bundeskartellamt hat das Verwaltungsverfahren wegen des beabsichtigten Zu­sam­men­gehens der Möbeleinkaufskooperationen VME Union GmbH und KHG GmbH & Co. KG (Krieger/Höffner-Gruppe) nach Aufgabe des Vorhabens eingestellt.

Die VME Union (einschließlich des mit VME kooperierenden Küchenhandelsverbandes MHK) ist die größte Einkaufskooperation für Möbel in Deutschland. Zusammen mit KHG hätte der neue Verband Marktanteile im deutschen Möbelhandel und insbesondere im Bereich des Küchenhandels erreicht, die die kartellrechtlichen Grenzen zulässiger Einkaufskooperationen deutlich überschritten hätten. Nachdem das Bundeskartellamt den Beteiligten seine Bedenken informell mitgeteilt hatte und auch Gespräche über Modifikationen die Bedenken nicht ausräumen konnten, wurde das Vorhaben jetzt aufgegeben.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Dass die meisten Möbelhändler in Deutschland Einkaufskooperationen angehören, ist kartellrechtlich akzeptabel und aufgrund der vielfach klein- und mittelständisch geprägten Marktstruktur auch sinn­voll, um im Einkauf wie im Verkauf mit den ,Großen‘ wie Ikea und XXXLutz kon­kur­rie­ren zu können. Das Bundeskartellamt steht derartigen Kooperationen nicht im Wege. Allerdings sind die europaweit geltenden Maßstäbe und Grenzen für die Größe einer Kooperation zu beachten. Diese waren nach den vorläufigen Erkenntnissen des Bun­des­kar­tell­amtes in diesem Fall klar überschritten. Bei der Beurteilung solcher Koope­ra­tio­nen müssen wir immer auch eventuelle Nachteile für die Verbraucher sowie für die Marktgegenseite, also hier kleine und mittelständische Möbelhersteller im Blick haben.“

Nach den einschlägigen EU-Leitlinien über horizontale Zusammenarbeit können Ein­kaufs­ko­ope­ra­tionen wettbewerbsbeschränkende Wirkungen haben, wenn ihre Markt­an­tei­le 15% übersteigen. Dies wäre hier für den Möbelhandel in Deutschland und auch in den separat ermittelten Bereichen Küchen und Polstermöbel deutlich der Fall gewesen. Da die angeschlossenen Möbelhändler den überwiegenden Teil ihres Einkaufs über ihre jeweilige Kooperation abwickeln, kommt es zur Angleichung eines wesentlichen Kostenblocks. Im Weiterverkauf an Endkunden führt dies zu Beschränkungen im Preis- und im Sortimentswettbewerb.

VME, MHK und Union sind über ihre Mitgliedsunternehmen flächendeckend in Deutsch­land vertreten, auch die Krieger-Gruppe ist in den bevölkerungsreicheren Regionen regelmäßig vertreten. Gründe für eine ausnahmsweise kartellrechtliche Freistellung waren im bisherigen Verfahren nicht ersichtlich. Einer förmlichen Entscheidung kamen die Beteiligten durch die Aufgabe des Beitritts der Krieger-Gruppe zuvor. Ein Fallbericht zu diesem Verfahren wird zeitnah folgen.

Das Bundeskartellamt beobachtet, wie bereits bei Verfahrenseinleitung festgestellt (siehe Editorial vom 13.11.2018), mit gewisser Sorge die zunehmende Konzentration bei Einkaufskooperationen im Möbelhandel. Jüngst kam es zum Zusammengehen der Verbände EMV und Garant. Der Giga-Verband, den die XXXLutz-Gruppe anführt, wuchs infolge der Übernahmen der Möbelhändler Poco und Dodenhof durch XXXLutz ebenfalls deutlich.

Ein häufig bei Handelsunternehmen und Einkaufsverbänden auftretendes Phänomen sind zudem besondere Rabattforderungen nach Aufkäufen kleinerer Wettbewerber oder nach einem Zusammenschluss von Verbänden („Hochzeitsrabatt“, „Integrationsbonus“, „Konzentrationsbonus“ o.ä.). Häufig werden solche Forderungen auch unterjährig im Rahmen laufender Lieferverträge gestellt, so dass ein Hersteller eine Auslistung für das Folgejahr befürchten muss, wenn er dem Zusatzrabatt nicht zustimmt. Solche For­de­run­gen können kartellrechtlich bedenklich sein, wenn das neue Unternehmen bzw. der neue Verband eine marktstarke Position besitzt oder sogar marktbeherrschend ist und mit der Forderung keine objektiv nachvollziehbare Gegenleistung verbunden ist.

Übrigens: In der vergangenen Woche hat das Bundeskartellamt den unterjährig von der XXXLutz-Gruppe pauschal geforderten Jubiläumsrabatt für „75 Jahre XXXLutz“ (2020) in Höhe von 7,5% in zwei Dreimonatszeiträumen 2020 aufgegriffen und das Unternehmen zur Stellungnahme aufgefordert.

Baulinks-Beiträge vom 15. September 2019

Buch zum Wettbewerb „Best of Interior“ liefert Einrichtungsideen
https://www.baulinks.de/webplugin/2019/1247.php4
Bereits zum fünften Mal hatte der Callwey Verlag den Award „Best of Interior“ ausgelobt. Zusammen mit Schöner Wohnen, Bund Deutscher Innenarchitekten, BOLD Hotels und AmbienteDirect waren heraus­ra­gen­de private Einrichtungskonzepte gesucht. weiter lesen

DAI Literaturpreis geht 2019 an Werner Durth
https://www.baulinks.de/webplugin/2019/1246.php4
Der Verband Deutscher Architekten- und Ingenieurvereine (DAI) ver­leiht in diesem Jahr seinen Literaturpreis an den Architekten, Sozio­lo­gen, Architekturhistoriker, Professor und Buchautor Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Durth. weiter lesen

Holzindustrie meldet für das 1. Halbjahr 2019 1,5% weniger Umsatz
https://www.baulinks.de/webplugin/2019/1248.php4
Nach fünf Jahren kontinuierlichen Wachstums musste die deutsche Holz­in­dus­trie im ersten Halbjahr 2019 erstmals wieder einen Um­satz­rück­gang verkraften. weiter lesen

Trendumkehr beim Deutsche Hypo-Immobilienklima?
https://www.baulinks.de/webplugin/2019/1249.php4
Es ist möglicherweise zu früh, um von einer Trendumkehr zu sprechen. Doch nachdem das Deutsche Hypo-Immobilienklima zwischen Februar und Juli nur die Abwärtsrichtung kannte, hat sich die Stimmungslage nun zum zweiten Mal in Folge aufgehellt - wenn auch nur leicht. weiter lesen

Steuerleitfaden für die Immobilienbranche
https://www.baulinks.de/webplugin/2019/1250.php4
RSM-Experten der European Real Estate Group haben in Zusam­men­ar­beit mit der Nyenrode Business University den „RSM European Real Estate Tax Guide“ für 17 europäische Länder entwickelt. weiter lesen

Impressum | Datenschutz © 1997-2023 BauSites GmbH